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Ausweis futschWie kann ich mich ausweisen, wenn der Perso weg ist?

Hat man gar keinen Ausweis mehr, sollte man nach einem Verlust unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen.

Hat man gar keinen Ausweis mehr, sollte man nach einem Verlust unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen.

Oh Schreck, der Ausweis ist weg! Wenn Reisepass oder Personalausweis verloren gehen bzw. gestohlen werden, gilt es Ruhe zu bewahren. Hier gibt es Hilfe bzw. Ersatz.

Nicht alles, was Ausweis genannt wird, ist auch in rechtlicher Hinsicht ein Ausweis. Ein Ausweis im rechtlichen Sinne ist nämlich eine amtliche Urkunde, die die Identität des Inhabers schriftlich darstellt und mit der sich der Inhaber zweifellos identifizieren lässt. Dazu zählen in Deutschland lediglich der Personalausweis und der Reisepass.

Der Begriff Ausweis wird auch für andere Dokumente verwendet, die einerseits als Nachweis einer Erlaubnis oder Berechtigung dienen, etwa der Führerschein als Nachweis einer Fahrerlaubnis, die andererseits nur in ganz bestimmten Situationen Bedeutung haben, beispielsweise ein Bibliotheksausweis, oder sogar gar keine personenbezogenen Daten enthalten, zum Beispiel ein Fahrausweis für öffentliche Verkehrsmittel.

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Ausweispflicht, aber keine Mitführpflicht

Jeder Deutsche muss nach § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) ab dem 16. Lebensjahr entweder einen Personalausweis oder alternativ nach § 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG einen Reisepass besitzen und diese auf Verlangen vorzeigen können, dies besagt die sogenannte Ausweispflicht.

Allerdings gibt es keine Regelung, die generell vorschreibt, dass man den Ausweis immer dabeihaben muss. Es ist aber besser, wenn man sich direkt ausweisen kann, denn kommt man in eine Kontrolle und kann sich nicht ausweisen, so muss man entweder mit dem Ausweis auf die Wache kommen oder die Polizisten mit nach Hause nehmen, damit sie die Personalien tatsächlich aufnehmen können.

Der Führerschein ist kein Ausweis

In manchen Ländern, zum Beispiel den USA, gilt der Führerschein als amtliches Ausweisdokument. In Deutschland dagegen ist ein Führerschein, obwohl er ein amtliches Dokument ist, kein Ausweisdokument, mit dem man sich identifizieren kann, sondern lediglich der Nachweis der Fahrerlaubnis.

Was passiert, wenn der Ausweis weg ist?

Alle oben genannten Ausweise können entweder verloren gehen oder gestohlen werden. Dann bleibt die Frage, wie man sich nach einem solchen Verlust noch ausweisen kann. Hat man einen amtlichen Ausweis verloren oder wurde ein solcher gestohlen, muss man anders handeln als wenn der Verlust eines einfachen Ausweises bemerkt wird.

• Personalausweis:

Hat man den Personalausweis verloren oder wurde er gestohlen, so sollte man zuerst eine Verlust- bzw. Diebstahlanzeige bei der Polizei vornehmen und den Verlust unverzüglich der Personalausweisbehörde am Wohnort melden. Falls die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) eingeschaltet sein sollte, muss man diese bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises unverzüglich sperren lassen, entweder über die telefonische Sperrhotline, die unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar ist, oder direkt bei der zuständigen Personalausweisbehörde am Wohnort.

Ist man im Besitz beider Ausweise, Personalausweis und Reisepass, so kann man sich mit dem verbliebenen Ausweis identifizieren. Hat man gar keinen Ausweis mehr, sollte man nach einem Verlust unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, um der Ausweispflicht wieder zu genügen. In dringenden Fällen kann die Personalausweisbehörde am Wohnort zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen, der aber nur 3 Monate gilt.

• Reisepass:

Wird der Reisepass im Inland gestohlen oder geht dieser verloren, so muss man den Verlust ebenfalls der zuständigen Behörde melden. Auch hier ist eine Verlust- bzw. Diebstahlanzeige bei der Polizei ratsam. Benötigt man den Reisepass nicht dringend, beantragt man einen neuen.

In relativ dringenden Fällen kann man einen sogenannten Expresspass beantragen, welcher nach ungefähr einer Woche abholbereit ist. Sollte man ganz dringend einen Reisepass benötigen, kann man sich sofort einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Dieser ist dann für ein Jahr gültig, wird jedoch nicht in allen Ländern akzeptiert, beispielsweise in den USA.

• Führerschein:

Richtig ärgerlich ist es, wenn man seinen Führerschein verliert bzw. dieser gestohlen wird. Denn wer ohne Führerschein Auto fährt, erfüllt den Tatbestand des Fahrens ohne Führerschein. Sowohl den Diebstahl als auch den Verlust des Führerscheins sollte man der Polizei melden.

Grund dafür ist, dass man damit die Eidesstattliche Versicherung umgeht, die beim Antrag auf Neuausstellung eines Führerscheins mit ca. 30 Euro zu Buche schlägt. Die Ausstellung eines neuen Führerscheins dauert im Normalfall einige Wochen, daher sollte man sich entweder eine Ersatzbescheinigung ausstellen lassen oder den Führerschein mit Aufpreis per Expresslieferung beantragen, um weiterhin bzw. möglichst schnell wieder Auto fahren zu dürfen.

• Andere Ausweise:

Der Verlust oder Diebstahl anderer Ausweise sollte zur eigenen Sicherheit immer der ausstellenden Stelle mitgeteilt werden, beispielsweise der Deutschen Bahn, der Stadtbibliothek, dem Sportverein usw. Meist bekommt man problemlos einen neuen Ausweis ausgestellt.

Was tun bei Reisepass-Verlust im Ausland?

Gar nicht so selten kommt es vor, dass man auf einer Reise im Ausland seinen Reisepass verliert bzw. dass dieser gestohlen wird. Hier sind die Berufskonsularischen Vertretungen, also Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate und ausnahmsweise Honorarkonsuln ermächtigt, einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ auszustellen. Dabei ist zu beachten, dass dies einfacher und schneller geht, wenn man vorher angefertigte Fotokopien aller verloren gegangenen bzw. gestohlenen Ausweispapiere vorlegen kann.

Es besteht manchmal auch die Möglichkeit, dass die zuständige Auslandsvertretung unter Einbeziehung der heimischen Passbehörde einen befristeten vorläufigen Reisepass ausstellt. Bei einem Passverlust sollte man aber bedenken: In manchen Ländern muss bei der Ausreise der Einreisestempel im Pass als Nachweis der legalen Einreise vorhanden sein. Dies ist in einem Ersatzdokument aber gerade nicht der Fall, weshalb man sich dann ein Ausreisevisum des fremden Landes beschaffen muss.

Sind Personalausweis, Führerschein oder Kfz-Papiere verloren gegangen oder gestohlen worden, so kann man diese Dokumente nur bei den zuständigen Behörden neu ausstellen lassen.

Tipp: Generell sollte man von allen wichtigen Ausweisen, zum Beispiel dem Reisepass, dem Personalausweis und dem Führerschein, Kopien anfertigen. Diese sollte man getrennt von den Originaldokumenten immer mit sich führen.

Gastautorin Gabriele Weintz ist Wirtschaftsjuristin LL.B. und Redakteurin bei anwalt.de.