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Änderungen zum 1. FebruarWhatsapp, neuer Feiertag: Was Verbraucher wissen müssen

Whatsapp-Icon auf einem Smartphone

Whatsapp-Nutzer könnten bald Werbung zu sehen bekommen.

Köln – Nutzer, die den Messenger-Dienst Whatsapp installiert haben, könnten auf ihren Geräten eine wichtige Neuerung erwarten, Frankfurt verschiebt das Dieselfahrverbot vorerst: Der Februar bringt einige Änderungen mit sich, die Verbraucher kennen sollten. Wir haben die wichtigsten im Überblick gesammelt:

Whatsapp nicht mehr werbefrei

Whatsapp gehört zu den beliebtesten Messenger-Apps. Bislang war der Dienst kostenfrei für die Nutzer, Werbung in Form von Bannern oder Videos gab es bislang nicht. Das soll sich zum 1. Februar ändern. Denn dann endet eine Vereinbarung zwischen dem aktuellen Besitzer des Dienstes, Facebook, und den Gründern der App. Darin einigten sie sich darauf, keine Werbung auszuspielen und den Messenger kostenlos anzubieten. Schon vor einiger Zeit kündigte Facebook an, nach Auslaufen dieser Vereinbarung Werbung integrieren zu wollen, zum Beispiel in der Statusanzeige. 

Alles zum Thema Facebook

Vorerst keine Dieselfahrverbote in Frankfurt

In Frankfurt sollte zum 1. Februar das Dieselfahrverbot für Euro-4-Diesel und Benziner mit Euro 1 oder 2 innerhalb der Umweltzone in Kraft treten, doch es wird vorerst nicht vollstreckt. Das Land Hessen will erst noch prüfen, ob andere Schritte zur Senkung der Stickstoffdioxid-Werte in Frage kommen könnten.

Fahrverbote für ältere Dieselmodelle werden in immer mehr deutschen Städten durchgesetzt. Zum Jahreswechsel führte Stuttgart eine Verbotszone ein, im Verlauf des Jahres sollen weitere Städte folgen.

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Frauentag ist nun Feiertag – allerdings nur in Berlin

Als erstes Bundesland hat das Land Berlin den Internationalen Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag erklärt, die gesetzliche Neuerung tritt zum 1. Februar 2019 in Kraft. Schon in diesem Jahr ist der 8. März demnach ein Feiertag für die Berliner Bürger.

2020 fällt der 8. März auf einen Sonntag. Dennoch haben die Berliner im kommenden Jahr mit dem 8. Mai zehn arbeitsfreie Feiertage, weil in der Novelle auch beschlossen wurde, dass der 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai 2020 in der Hauptstadt einmalig als arbeitsfreier Feiertag begangen wird.

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Freihandelsabkommen zwischen EU und Japan tritt in Kraft

Seit längerer Zeit verbinden die EU und Japan enge wirtschaftliche und politische Beziehungen: Am 1. Februar tritt zudem das neue Freihandelsabkommen in Kraft, das die beiden Handelsräume noch enger zusammenwachsen lassen soll. Das bedeutet auch, dass Daten zwischen der EU und Japan ab sofort ungehindert hin und her fließen können. Vor allem die Wirtschaft soll von einem reibungslosen Datenverkehr mit dem 127-Millionen-Einwohner-Land profitieren. Das Abkommen gilt für alle personenbezogenen Daten an Unternehmer in Japan und umfasst den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum. Dazu gehören neben den 28 EU-Staaten auch Norwegen, Liechtenstein und Island. Japan gab nun unter anderem Garantien für den Schutz sensibler Daten und die Weitergabe von EU-Daten an Drittstaaten.

Ermittlungsbehörden dürften zudem nur in engem Umfang Zugriff auf die Daten öffentlicher Behörden bekommen. EU-Bürger sollen sich künftig außerdem bei der japanischen Datenschutzbehörde beschweren können.

(sar / mit dpa)