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NSU-ProzessLebenslange Haft für Beate Zschäpe – Verteidiger kündigt Revision an

Zschäpe

Erhielt am Mittwoch ihr Urteil im NSU-Prozess: Beate Zschäpe.

München – Im NSU-Prozess ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Oberlandesgericht München stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest - damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Zschäpe-Anwalt will Revision einlegen

Sicherungsverwahrung ordnete das Gericht jedoch nicht an. Es sei zu dem Schluss gekommen, dass eine Sicherungsverwahrung nicht erforderlich sei, sagte der OLG-Pressesprecher Florian Gliwitzky. Kurz nach dem Urteil kündigte Zschäpes Anwalt an, gegen das Urteil Revision einzulegen.

Mitangeklagte im NSU-Prozess erhalten ebenfalls Haftstrafen

Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben wurde als Waffenbeschaffer für den „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht sprach ihn der Beihilfe zum Mord schuldig. Der Mitangeklagte Holger G. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, der Mitangeklagte André E. zu zwei Jahren und sechs Monaten, der Mitangeklagte Carsten S. zu drei Jahren Jugendstrafe.

Alle Infos rund um die Urteilsverkündung im NSU-Prozess im News-Ticker nachlesen:

Damit endet nach mehr als fünf Jahren einer der längsten und aufwendigsten Indizienprozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte.

NSU-Trio verübte mehrere Anschläge

Zschäpe hatte fast 14 Jahre lang mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die beiden Männer neun Gewerbetreibende türkischer oder griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin, zudem verübten sie zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten.

Zwar gibt es keinen Beweis, dass Zschäpe an einem der Tatorte war.

Die Anklage hatte Zschäpe allerdings eine maßgebliche Rolle bei der Tarnung des Trios zugeschrieben und argumentiert, Zschäpe habe „alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mit bewirkt“.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nun mit seinem Urteil.

Verteidiger von Beate Zschäpe hatten Freispruch von Morden und Anschlägen gefordert

Zschäpes zwei Verteidiger-Teams hatten den Freispruch ihrer Mandantin von allen Morden und Anschlägen gefordert: Die 43-Jährige sei keine Mittäterin, keine Mörderin und keine Attentäterin. Zschäpe selbst hatte in schriftlichen Einlassungen geltend gemacht, sie habe von den Morden und Anschlägen ihrer Freunde immer erst im Nachhinein erfahren.

„Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe“, hatte sie in ihrem persönlichen Schlusswort ans Gericht appelliert.

(dpa)