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Was ist erlaubt?Krankgeschrieben, aber trotzdem zur Party gehen?

Eine Frau liegt krank im Bett.

Viele Arbeitnehmer haben Angst, im Krankenzustand das Haus zu verlassen. Völlig unbegründet!

Darf man nun auf die Party, wenn man krankgeschrieben ist? Rechtsexperten klären auf.

Krank geschrieben und trotzdem ab ins Fitnesscenter oder zum Feiern auf eine Party. Rechtsexperten geben Tipps, was man angesichts des gelben Scheins noch machen kann, wenn die Erkrankung einen nicht ans Bett fesselt.

Darf man nun auf die Party?

Darf man nun auf die Party? Im Prinzip: Ja. Denn, so erklärt Helene Anders, Anwältin bei „Mayr Kanzlei für Arbeitsrecht Berlin“: „Der Arbeitnehmer darf während seiner Krankheit grundsätzlich machen, was er will – es sei denn, es gefährdet den Genesungsprozess oder zögert ihn hinaus.

Klartext: Der Grippekranke darf ausgedehnte Spaziergänge an der frischen Luft unternehmen, wenn ihm das guttut. Die Migränepatientin darf trotz Krankschreibung ins Schwimmbad, wenn ihr das hilft. Sogar Party-Machen ist mitunter erlaubt: „Wir hatten einen Fall, wo der Arbeitnehmer auf der Loveparade auf einem Wagen entdeckt wurde. Es konnte nicht bewiesen werden, dass dies seiner Genesung geschadet hätte“, so Anders.

40 Grad Fieber

Klar, wenn jemand 40 Grad Fieber hat, wird ihm auch der Arzt Bettruhe verordnen. Hat aber eine Sekretärin ein geprelltes Handgelenk und ist deshalb arbeitsunfähig geschrieben, kann sie bedenkenlos abends mit Freunden auf die Piste gehen. Erklärung ist sie dafür niemandem schuldig.

Recht auf informative Selbstbestimmung

Für sie und jeden anderen gilt: Den Chef geht es nichts an, weswegen einen der Arzt krank oder arbeitsunfähig geschrieben hat. Verlangt der Arbeitgeber eine derartige Auskunft, verstößt er gegen das Datenschutz- und das Grundgesetz (Recht auf informative Selbstbestimmung).

Natürlich darf man seinem Arbeitgeber freiwillig erzählen, warum man nicht zur Arbeit kommt. Manch findiger Chef versucht, vorab Arbeitsunfähigkeit auszuschließen. Etwa, indem sich im Vertrag Klauseln finden, die es erlauben, den Mitarbeiter für andere Tätigkeiten einzusetzen. Auch das ist aber laut Rechtsexperten unzulässig. Tun Sie im Krankheitsfall also genau das, was für Sie am besten ist!