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DHL-Kunden sauerPaketbote klingelt einfach nicht – so können Sie sich wehren

Viele Kunden ärgern sich über die Arbeit von Paket-Boten.

Viele Kunden ärgern sich über die Arbeit von Paket-Boten.

Nicht geklingelt, falsch geliefert, Ware beschädigt: Die Zustellung von Paketen sorgt häufig für Ärger bei Verbrauchern. Das Image von Paketboten ist stark beschädigt. So richteten sich 82,5 Prozent der Beschwerden, die an die Bundesnetzagentur gingen, gegen die DHL.

Das Tochterunternehmen der Deutschen Post ist Marktführer unter den Paket-Diensten. Über die Konkurrenz ärgern sich nicht so viele Kunden, wie die Statistik zeigt: Über die DPD gab es nur insgesamt sieben Prozent Beschwerden, Hermes sechs Prozent und GLS 2,5 Prozent. Allerdings liefern diese Dienste auch nicht im gleichen Maße aus wie die DHL.

Die meisten Paketempfänger würden bemängeln, dass die Paketboten nicht klingeln würden, sondern lediglich eine Benachrichtigungskarte hinterlassen – obwohl die Empfänger zu Hause gewesen wären. Das ist ärgerlich, weil es oftmals mit viel Aufwand verbunden ist, das Paket in der Post-Station oder bei den Nachbarn abzuholen. Darf der Bote das überhaupt? Die wichtigsten Fragen und Antworten in der Übersicht.

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Müssen Paketboten bis an die Haustüre liefern?

Der Dienstleister muss, falls nichts anderes vereinbart ist, die Lieferung direkt an den Empfänger abgeben. Das gilt auch, wenn der in der siebten Etage wohnt und der Aufzug defekt ist. Der Bote darf keine Abholkarte hinterlassen, ohne einmal geklingelt zu haben. Allerdings ist es schwer nachzuweisen, ob er das getan hat oder nicht. Wer sich wirklich sicher ist, dass er die Klingel nicht nur überhört hat, kann sich bei wiederholten Fällen an den Kundendienst des Unternehmens wenden.

Kann der Zusteller das Paket einfach beim Nachbarn abgeben?

Die meisten Paketdienste behalten sich in ihren AGB vor, das Paket beim Nachbarn abgeben zu dürfen, wenn sie den Empfänger nicht antreffen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah in so einer Klausel eine unangemessene Benachteiligung. Das Oberlandesgericht Köln dagegen urteilte weniger streng – für die Richter war eine Benachrichtigung über den Verbleib des Pakets entscheidend.

Nach Ansicht von Verbraucherschützern ist es nicht zulässig, dass ein Paket beim Nachbarn abgegeben wird, wenn der Empfänger vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. „Das liegt auch daran, dass der Begriff Nachbar rechtlich nicht definiert ist“, erklärt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. Paketzusteller müssten zustellen - nicht abstellen.

Was passiert, wenn das Paket beschädigt oder verschwunden ist?

Bis zur Ablieferung des Pakets ist das Transportunternehmen verantwortlich. Hier stellt sich nun zum einen die Frage, ob der Paketdienst seine Leistung erfüllt hat, wenn er das Paket einfach beim Nachbarn abgegeben hat. Zum anderen ist nicht ganz klar, inwieweit der Nachbar haftet.

In einer Einzelfallentscheidung hat der Bundesgerichtshof bei einem Nachbarschaftstreit im vergangenen Jahr entschieden, dass der Nachbar bei einfacher Fahrlässigkeit nicht haftet, wenn es sich um eine Gefälligkeit handelt. „Es ist nicht klar, inwieweit sich diese Entscheidung verallgemeinern lässt und ob es sich bei der Paketannahme um eine Gefälligkeit handelt“, sagt Verbraucherschützerin Halm. Schmeißt der Nachbar das Paket mit der teuren Vase aus Versehen runter, ist die Frage, wer dafür aufkommt, rechtlich also nicht eindeutig zu beantworten.

Was Sie bei Ärger mit dem Paketboten tun können

Oft können Verbraucher mit einer Vorausverfügung bestimmen, was mit dem Paket passiert, wenn es nicht zustellbar sein sollte. Häufig lässt sich auch eine Terminzustellung vereinbaren - dann kommt das Paket zu einer Uhrzeit an, zu der man auch zu Hause ist.

(chs mit dpa)

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