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Entscheidung gefallenMietdeckel gekippt – sind jetzt heftige Nachzahlungen fällig?

Miete_Berlin

Der Berliner Mietdeckel ist Geschichte. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Landesgesetz am Donnerstag (15. April 2021) für nichtig. Das Foto vom 14. April 2021 zeigt Wohnungen vor dem Berliner Fernsehturm.

Berlin – Das war's für den Berliner Mietdeckel: Das Bundesverfassungsgericht hat den Mietendeckel am Donnerstag (15. April 2021) für nichtig erklärt. Jetzt müssen viele betroffene Mieter-Haushalte in der Hauptstadt fürchten, dass Nachzahlungen fällig werden.

  • Bundesverfassungsgericht kippt Regelung
  • Mietdeckel in Berlin gilt nicht mehr
  • Abgeordnete von Union und FDP hatten geklagt

Die Vorschriften des Mietendeckels sind nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens nichtig. „Für die Mieterinnen und Mieter bedeutet dies, dass sie wieder die mit ihren Vermieterinnen und Vermietern auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbarten Mieten zu entrichten und gegebenenfalls auch die Differenz zwischen der Mietendeckelmiete und der Vertragsmiete nachzuzahlen haben“, teilte die Berliner Bauverwaltung mit.

Müssen Mieter jetzt nachzahlen? Das sagt der Vonovia-Konzern

Das Bundesverfassungsgericht hatte das 2020 in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt. Es betrifft rund 1,5 Millionen Wohnungen. Der Vonovia-Konzern erklärte, keine Nachforderungen zu erheben.

Bausenator Sebastian Scheel (Linke) kündigte an, der Senat werde am Dienstag über Konsequenzen beraten. „Dabei sieht sich der Senat auch in der Verpflichtung, sozial verträgliche Lösungen für Mieterinnen und Mieter zu entwickeln.“ Zugleich erklärte Scheel, dass nun der Bund die Aufgabe habe, entweder ein Mietpreisrecht zu schaffen, das die soziale Mischung in den Städten sichert, oder den Ländern die Kompetenz dazu zu übertragen.

Das Urteil wird nicht nur in der Hauptstadt heftig diskutiert. In sämtlichen deutsche Großstädten sind hohe Mieten ein ständiges Ärgernis. Kein Wunder also, dass sich viele eine Mietobergrenze wünschen. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des digitalen Immobilienmanager objego.

Umfrage mit überraschendem Ergebnis: Vermieter für Obergrenze

Erstaunlich ist allerdings: Auch jeder dritte Vermieter befürwortet einen Mietendeckel.

Die repräsentative Umfrage unter 2.500 Mietern und Vermietern aus Deutschland zeigt eine mehrheitliche Zustimmung der Bürger zur Maßnahme „Mietendeckel“.

  • 54 Prozent der Deutschen wünschen sich eine Mietobergrenze auch am eigenen Wohnort.
  • Insgesamt 30 Prozent der Befragten stimmten dagegen.
  • Es überrascht, dass auch ein Drittel der Vermieter einen Mietendeckel befürwortet.
  • Rund 54 Prozent der Vermieter sprechen sich gegen eine Mietobergrenze aus und dürften mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts zufrieden sein.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Paritätische Wohlfahrtsverband fordern nach der Entscheidung nun von der Bundesregierung mehr Engagement für eine wirksame Mietpreisbegrenzung und eine sozial gerechte und ökologisch verträgliche Wohnungs- und Baupolitik.

Hohe Mieten belasten viele Menschen gerade während der aktuellen Krise ganz besonders - aber auch nach Corona bleibe Wohnen eine der zentralen sozialen und ökologischen Fragen unserer Zeit. Nötig seien wirksame Instrumente der Mietpreisbegrenzung wie ein Mietendeckel sowie öffentliche Investitionen in gutes und gesundes Wohnen für alle in einem sozialen und grünen Gemeinwesen, das Naherholungsmöglichkeiten und den Erhalt der Biodiversität genauso wie soziale und kulturelle Angebote sichert.

Schwarzer Tag für Mieter, guter Tag für Mietzocker

„Heute ist ein schwarzer Tag für Mieter*innen in Berlin, die von zu hohen Mietzahlungen und Verdrängung bedroht sind und leider ein guter Tag für Mietenzocker. Es ist nun der Bund gefordert, die Länder zu ermächtigen oder selbst tätig zu werden, einen Mietendeckel auf den Weg zu bringen. Der Mietendeckel wird damit unweigerlich zu einem zentralen Wahlkampfthema. Für unser Gemeinwesen braucht es Möglichkeiten eines Mietendeckels und des Milieuschutz für Privatmieter, aber auch für soziale Einrichtungen", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein herber Rückschlag für Mieterinnen und Mieter und die Umwelt. Das ewige Credo 'Bauen, Bauen ,Bauen' löst die Wohnungsfrage nicht, sondern bedroht sogar die für die Menschen wertvolle Stadtnatur und damit die biologische Vielfalt. Es braucht stattdessen eine bundesweit geregelte Eindämmung der Mietpreise. Der BUND fordert zudem einen gemeinwohlorientierten Neustart in der Bodenpolitik, um Spekulationen zu verhindern und Stadtnatur zu schützen“, so der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt.

Beide Verbände betonen, dass auch eine Neuausrichtung in der Bodenpolitik kein Tabu bleiben dürfe. Boden sei Gemeingut und keine beliebige Ware, für das Gemeinwohl müsse der Markt begrenzt werden. Die Belange von Natur und Umwelt müssen bei Bebauungsplänen gestärkt werden und bei Bauprojekten ein Schwerpunkt auf dem sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau liegen. Dabei dürften soziale nicht gegen ökologische Interessen ausgespielt werden. Eine Förderung der Stadtnatur sei ebenso wichtig, um Folgen der Klimaerhitzung zu mildern, und Biodiversität und die Gesundheit zu fördern.

BUND und Paritätischer kündigen an, zur Bundestagswahl eine gemeinsame Agenda mit detaillierten Forderungen für eine sozial-ökologische Transformation vorzustellen. (dpa/ots)