+++ EILMELDUNG +++ Nächster Großeinsatz Wieder Razzien, auch in Köln – krasse Vorwürfe gegen Anwalt und Anwältin

+++ EILMELDUNG +++ Nächster Großeinsatz Wieder Razzien, auch in Köln – krasse Vorwürfe gegen Anwalt und Anwältin

Das geht vielen zu weitNRW stellt neues Corona-Gesetz vor, Ärzte und Pfleger entsetzt

Laschet_Corona_NRW_2

Armin Laschet (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, spricht im Landtag.

Düsseldorf – Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen: Bei der Verabschiedung der Milliarden-Hilfe gegen die Folgen der Corona-Krise galt das. Die Einschränkung von Grundrechten im Eilverfahren geht allerdings nicht nur der Opposition im NRW-Landtag zu weit.

Es geht um ein umstrittenes Vorhaben: Die CDU/FDP-Koalition möchte verbindliche Durchgriffsrechte für den Fall einer schlimmen Ausbreitung der Corona-Epidemie in NRW. Ihr Gesetzentwurf sieht unter anderem Zwangsverpflichtungen von Ärzten im Notfall vor. Außerdem sollen die Behörden berechtigt werden, medizinisches Material sicherzustellen.

Nach den jüngsten Zahlen des NRW-Gesundheitsministeriums sind bereits 148 Menschen in NRW mit Coronavirus-Infektionen gestorben. Die Zahl der Infizierten wächst weiter – zuletzt um gut 800 pro Tag in NRW (hier lesen Sie mehr).

Alles zum Thema Corona

Epidemie-Gesetz sorgt für massive Bedenken

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte am Dienstag bei einer Pressekonferenz zusammen mit NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (beide CDU) betont, es sei derzeit noch zu früh, aus sinkenden Neuinfektionszahlen einen Trend zum Abflauen der Epidemie abzulesen. „Es wird wohl bis nächste Woche dauern, bis wir klarere Aussagen zu einem Trend machen können.”

Gegen das geplante Epidemie-Gesetz hat die Opposition ebenso wie Rechtswissenschaftler, Ärzte- und Pflegeverbände massive – teils auch verfassungsrechtliche – Bedenken geäußert. Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Anja Weber, mahnte: „Das Gesetze der Landesregierung schießt übers Ziel hinaus. Die Demokratie darf nicht auf der Strecke bleiben.”

„Notstandsgesetze lösen nicht die tatsächlichen Probleme”

Der Ärzteverband Marburger Bund kritisierte: „Notstandsgesetze lösen die tatsächlichen Probleme in den Krankenhäusern nicht.” In nie gekanntem Ausmaß fehlten Schutzmaterial, Beatmungsgeräte und vor allem Fachärzte mit intensivmedizinischer Zusatzqualifikation. Das sei nicht in ein paar Wochenendkursen auszubilden, stellte der Landesvorsitzende Michael Krakau fest.

Allen Widrigkeiten zum Trotz arbeiteten Ärztinnen und Ärzte seit Wochen intensiv. „Anstatt Wertschätzung für unseren Einsatz zum Ausdruck zu bringen, das hohe Engagement der Klinikmitarbeiter zu loben und sie zu bitten, weiterhin alles Menschenmögliche zu tun, greifen Politiker gerade auf unsinnige Zwangsinstrumente zurück”, kritisierte Krakau.

Misstrauen während Corona-Pandemie ist kontraproduktiv

Das Gesetzesvorhaben sei geprägt von einer Misstrauenskultur, die in der derzeitigen Corona-Pandemie völlig unbegründet und kontraproduktiv sei. „Wir brauchen sinnvolle Lösungen, aber nicht solche untauglichen Eingriffe.”

Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe wandte sich energisch dagegen, „im Hauruck-Verfahren” ein Gesetz „durchzuwinken”, das Grundrechte wie die Selbstbestimmung und die Berufsfreiheit für Zwangsrekrutierungen von Pflegefachpersonen opfere.

Eilverfahren scheitert an Kritik der Opposition

Kritik kam auch vom früheren Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams. Für „eine solche Beschneidung von Grundrechten, zu denen auch die Freiheit der Berufsausübung gehört, braucht es ein Höchstmaß an inhaltlicher Bestimmtheit der Voraussetzungen, unter denen ein solcher Grundrechtseingriff möglich sein soll”, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger” (Mittwoch). Daran mangele es dem Entwurf der schwarz-gelben Koalitionsregierung.

Ursprünglich wollte Laschet sein Epidemie-Gesetz bereits an diesem Mittwoch im Eilverfahren durch den Landtag bringen, scheiterte aber am Widerstand der drei Oppositionsfraktionen.

Sonderplenarsitzung am 9. April

Nach zähem Ringen haben sich dann allerdings alle Parteien einvernehmlich darauf geeinigt, das Gesetz zunächst nur in den Landtag einzubringen. Am 6. April sollen dann Sachverständige angehört und am 9. April eine Sonder-Plenarsitzung in den Osterferien einberufen werden.

Er wolle auf jeden Fall „einen parteiübergreifenden Konsens in der Corona-Krise”, bekräftigte der Regierungschef nach der Einigung. Daher würden Anregungen von SPD und Grünen aufgenommen. Wenn es Korrekturen brauche, dann werde es die auch geben. In dieser Frage wolle die Landesregierung alle mit an Bord haben, weil es eine gesamtgesellschaftliche Frage sei und keine parteipolitische.

Darüber hinaus befasst sich der Landtag am Mittwoch auf Antrag der SPD-Fraktion in einer Aktuellen Stunde mit der „Gesundheits- und Ernährungsversorgung in Pandemiezeiten”. Dabei geht es unter anderem um die Versorgung mit Medizinprodukten und Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft. (dpa/mg)