Corona-Regeln ab heuteKontakte, Kneipen, Einkauf: Was sich jetzt alles ändert

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Ab Montag, 8. März, können Einzelhändler bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 ihren Kunden Terminshopping anbieten. Die Kunden müssen sich dafür bei dem jeweiligen Händler anmelden. Das Foto zeigt Ulrike Hoppe, die in ihrem Modegeschäft in Wernigerode hinter einer Plexiglasscheibe telefoniert.

Berlin – Die nächsten Lockerungen treten in Kraft – auch, wenn der Lockdown in Deutschland grundsätzlich bis zum 28. März 2021 verlängert wurde. Kneipen und Restaurants bleiben erstmal dicht. Allerdings soll es je nach Infektionslage viele Öffnungsmöglichkeiten geben. Was ist mit Museen, Zoos, Handel und Sport? Welche Regeln und Beschlüsse gelten ab Montag, 8. März? Hier gibt es die Übersicht.

  • Übersicht: Welche Regeln gelten jetzt?
  • Corona-Lockdown in Deutschland grundsätzlich verlängert
  • Corona-Maßnahmen werden nur stufenweise gelockert

Corona-Gipfel: Die Regeln und Beschlüsse in der Übersicht

Vereinbart wurde eine stufenweise Öffnungsstrategie mit eingebauter Notbremse: Führen einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen in einer Region, werden automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länder-Ministerpräsidenten am Mittwoch, 3. März, in Berlin in stundenlangen Verhandlungen beschlossen. Doch was genau wurde beschlossen?

Die Maßnahmen in der Übersicht – je später gelistet, desto später treten die Lockerungen in Kraft:

Private Kontakte: Schon vom Montag, 8. März, an sollen demnach die stark beschränkten privaten Kontaktmöglichkeiten gelockert werden. Dann werden wieder private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich sein, jedoch beschränkt auf maximal fünf Personen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 neuen Infektionen pro Woche können es auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal zehn Personen sein. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon jeweils ausgenommen.

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Buchhandlungen, Gartenmärkte & Co.: Nach den schon vorgenommenen ersten Öffnungen bei Schulen und Friseuren sollen nun in einem zweiten Schritt Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte folgen. In einzelnen Ländern sind diese bereits offen, jetzt sollen sie nach dem Beschluss der Bund-Länder-Runde bundesweit einheitlich dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden. Voraussetzung ist, dass Hygienekonzepte und eine Kundenbegrenzung eingehalten werden. Auch Fahr- und Flugschulen können den Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen.

Einzelhandel, Museen, Zoos & Co.: Weitere eingeschränkte Öffnungen kann es schon in Regionen geben, in denen lediglich die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner unterschritten wird. Neben Terminshopping-Angeboten im Einzelhandel können dann Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten für Besucher mit Terminbuchung öffnen. Erlaubt sein soll dann auch Individualsport alleine oder zu zweit sowie Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 fallen die Auflagen weg oder werden abgeschwächt. Dann soll auch kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Freien wieder möglich sein.

Gastronomie (Restaurants Kneipen), Kinos, Theater: Die nächsten Öffnungsschritte werden dem Beschluss zufolge davon abhängig gemacht, dass die vorherige Stufe 14 Tage lang nicht zu einer Verschlechterung der Sieben-Tage-Inzidenz geführt hat. Dann geht es zunächst um die Öffnung der Außengastronomie, von Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie um kontaktfreien Sport im Innenbereich und um Kontaktsport im Außenbereich. Im nächsten Schritt sind weitere Sportmöglichkeiten und Freizeitveranstaltungen dran. Auch hier gilt: Bis zu einer 100er Inzidenz soll es höhere Auflagen wie tagesaktuelle Tests oder einen Buchungszwang geben, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 50 Neuinfektionen wegfallen.

Corona: Impfungen und Tests wichtige Bausteine bei Lockerungen

Wichtige Elemente für weitere Öffnungen sollen Impfen und Testen sein. Vereinbart wurde, dass Ende März/Anfang April die haus- und fachärztlichen Praxen umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden, um diese zu beschleunigen.

Kostenlose Corona-Schnelltests für alle Bürger sollen voraussichtlich von nächster Woche an möglich werden. Der Bund will ab dann die Kosten dafür übernehmen. Pro Woche soll mindestens ein Schnelltest möglich sein, den geschultes Personal etwa in Testzentren oder Praxen abnimmt.

Pressekonferenz: Das sagte Angela Merkel am 3. März nach Corona-Gipfel über Lockerungen

Am späten Mittwochabend (3. März) hat Bundeskanzlerin Angela Merkel über die Beratungen von Bund und Ländern und die neuen Corona-Regeln gesprochen. Hier haben wir für Sie die wichtigsten Aussagen in Stichpunkten zusammengefasst. 

  • Angela Merkel spricht zu Beginn von einer neuen Phase der Pandemie, in die man mit
  • Neue tägliche Infektionszahlen gehörten trotz Mutation im europäischen Vergleich zu den niedrigeren, so Merkel.
  • Merkel: „Geht darum,
  • Merkel:
  • Impfen
  • Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung
  • Zudem soll der Impfstoff von 
  • „Hausärzte können heute schon über die Länder in die Impfarbeit mit einbezogen werden“, so Merkel. Das solle ausgebaut werden.
  • Bundeskanzlerin Merkel: Fünf Schritte zur Öffnung vereinbart
  • Für jeden weiteren Schritt brauche man eine stabile oder sinkende Tendenz bei den
  • „Wir bauen eine
  • Merkel: „War mir sehr sehr wichtig“, schrittweise vorzugehen.
  • Kanzlerin spricht von
  • Regionen, die unter 35 liegen, können
  • „Appelle allein reichen nicht“,