+++ AKTUELL +++ Achtung, Rückruf Tiefkühlprodukt betroffen – gesundheitliche Risiken für bestimmte Gruppe

+++ AKTUELL +++ Achtung, Rückruf Tiefkühlprodukt betroffen – gesundheitliche Risiken für bestimmte Gruppe

Zoff um RundkfunkbeitragWas genau steckt hinter der geplanten Erhöhung?

Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag, den Haushalte in Deutschland zahlen, soll zum 1. Januar 2021 von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. Das Foto wurde am 19. Februar 2020 in Bayern aufgenommen.

von Julia Bauer (jba)

Magdeburg – Zoff um 86 Cent – kippt jetzt die Erhöhung des Rundfunkbeitrags?

In Sachsen-Anhalt stemmen sich CDU und AfD gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Deutschland. Sie sind das Zünglein an der Waage. Was passiert, wenn das Land im Alleingang das Beitragsplus für ARD, ZDF und Deutschlandradio blockiert?

Rundfunkbeitrag soll ab 1. Januar 2021 steigen

Der Rundfunkbeitrag in Deutschland soll erstmals seit 2009 wieder steigen. Das betrifft den Geldbeutel von fast jedem Haushalt. 86 Cent mehr pro Monat, heißt: Ab 1. Januar 2021 genau 18,36 Euro. Doch das Ganze könnte auf den letzten Metern scheitern – an einem Veto aus einem Bundesland.

Alles zum Thema ARD

Rundfunkbeitrag: Warum soll der Beitrag steigen?

Für die kommenden Jahre wird bei der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender eine Finanzlücke vorhergesagt.

ARD, ZDF und Deutschlandradio, für die der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle ist, melden in Abständen bei einer unabhängigen Kommission – KEF genannt – ihren Bedarf an.

Das per Staatsvertrag eingesetzte Gremium prüft dann auf Sparsamkeit – und streicht auch einiges weg. Die Rundfunkfreiheit ist im Grundgesetz festgelegt. Daraus wird auch abgeleitet, dass die Öffentlich-Rechtlichen entsprechend finanziell ausgestattet sein müssen, um ihrem Auftrag nachzukommen.

Rundfunkbeitrag: Was kam bei der Prüfung heraus?

Von 2021 bis 2024 geht die KEF von einer Finanzlücke von insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro aus.

Auf Haushalte und Firmen umgerechnet, kommt so ein Plus von 86 Cent und damit 18,36 Euro monatlicher Rundfunkbeitrag zustande. Die Sender hatten einen rund doppelt so hohen Bedarf angemeldet.

Hätten die KEF-Experten das akzeptiert, wären 19,24 Euro herausgekommen.

Rundfunkbeitrag: Wer entscheidet, ob Beitrag erhöht wird?

Das läuft durch mehrere Instanzen. Erst empfiehlt die KEF einen Wert, dann beschließen die Länderchefs die Änderung im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.

Die Länderparlamente haben das letzte Wort. Alle Länderchefs und alle Landesparlamente müssen zustimmen – 16:0.

Rundfunkbeitrag: Woran könnte der höhere Beitrag scheitern?

An einer schwierigen Konstellation in Sachsen-Anhalt. Die CDU im Land moniert seit einem Jahrzehnt fehlenden Sparwillen bei den Anstalten und will deswegen bei der entscheidenden Abstimmung Mitte Dezember gegen 18,36 Euro stimmen.

Ihre Koalitionspartner SPD und Grüne sind für die Anpassung. Stimmen die Koalitionspartner getrennt voneinander ab, ist ein Veto wahrscheinlich. Die AfD ist nicht nur gegen die Erhöhung, sondern gegen sämtliche Beiträge.

Die beiden Parteien CDU und AfD haben im Land zusammen eine Mehrheit.

Rundfunkbeitrag: Wie ist der weitere Fahrplan?

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) will bis zur Abstimmung ein einheitliches Votum der Koalition erreichen. Er kündigte interne Gespräche an.

Ob er seine CDU umstimmen will, oder SPD und Grüne, ist unklar. Wie weit Haseloff mit seinen Bemühungen kommt, wird zum ersten Mal am 2. Dezember deutlich: Dann gibt der Medienausschuss im Landtag seine Empfehlung ab, wie das Parlament abstimmen soll.

Hier könnten sich CDU und AfD bereits mit einer Mehrheit durchsetzen. Das dürfte für zusätzlichen Wirbel über Sachsen-Anhalts Grenzen hinaus sorgen.

Warum ist die Konstellation politisch problematisch?

Es ist nicht üblich, dass Koalitionspartner unterschiedlich abstimmen. In diesem Fall kommt hinzu, dass die CDU ihre Mehrheit mit der AfD generieren würde, obwohl die Christdemokraten bundesweit eine Zusammenarbeit mit den Rechtspopulisten ausschließen.

Rundfunkbeitrag: Stimmen CDU und AfD in Sachsen-Anhalt gegen Erhöhung? 

In der Sachsen-Anhalt-AfD gibt es viele Anhänger des offiziell aufgelösten „Flügels”, der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung beobachtet wird.

Die Landes-CDU will in der Beitragserhöhungs-Frage zwar keine Zusammenarbeit erkennen, aber schon jetzt mehren sich bundesweit die Stimmen, die das anders sehen.

Sollte die CDU bei ihrem Weg bleiben, ist eine Regierungskrise in Magdeburg wahrscheinlich, die bis zum Ende der schwarz-rot-grünen Koalition reichen könnte.

Rundfunkbeitrag: In welchen Landtagen stehen noch Abstimmungen aus?

Vier Entscheidungen in Landesparlamenten stehen noch aus, wie die federführende Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mitteilte. In Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen wird wohl in der ersten Dezemberhälfte abgestimmt.

Zuletzt folgen die Landtage von Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die anderen zwölf Parlamente haben bereits der Beitragserhöhung zugestimmt.

Rundfunkbeitrag: Was passiert, wenn Sachsen-Anhalt gegen 18,36 Euro stimmt?

Mehrere Szenarien sind möglich. Wenn bis zum 31. Dezember nicht alle Länder die entsprechende Ratifikationsurkunde hinterlegt haben, wird die Änderung gegenstandslos.

Das bedeutet: Es bleibt bei 17,50 Euro. Theoretisch würde dieser Fall wohl auch dann eintreten, wenn ein Landtag gar nicht mehr im Dezember abstimmt. Wäre die Beitragserhöhung nach einem Veto dann endgültig vom Tisch? Nein. Es ist damit zu rechnen, dass Sendeanstalten dann vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Wie lange sich das dann juristisch hinziehen würde, ist nicht absehbar. Was ist noch denkbar? Der Rechtswissenschaftler Bernd Holznagel von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster brachte in einer Stellungnahme für den Medienausschuss im Landtag in Magdeburg zusätzlich zur Möglichkeit der Klage im Hauptverfahren ein Eil-Verfahren in Karlsruhe ins Spiel.

Bei Erfolg könnte der Beitrag – zumindest vorläufig – doch zum 1. Januar steigen, bis das Ganze im eigentlichen Hauptverfahren entschieden ist.

Er schätze die Chancen als hoch ein, dass ein solcher Antrag zu Gunsten der Sender ausfiele, sagte er der dpa. Das Gericht wiederum gibt zu noch nicht anhängigen möglichen Verfahren keine Auskünfte – auch nicht zu abstrakten Fragen, was rechtlich denkbar wäre.

Gab es in Deutschland schon vergleichbare Szenarien?

„Es ist bisher nicht vorgekommen, dass ein Landesparlament die Erhöhung des Rundfunkbeitrags gänzlich abgelehnt hat”, betont Holznagel.

2005 gab es eine Verfassungsbeschwerde von Sendern gegen eine Erhöhung, die unter dem von der KEF empfohlenen Beitragsplus zurückgeblieben war.

Die Klage hatte Erfolg. Abweichungen der Länder von der KEF-Empfehlung sind generell laut bisheriger Rechtssprechung nur in eng gestecktem Rahmen möglich. (dpa)