Sie dachte, es sei ihr FreundFremder schleicht sich zu Studentin und hat Sex mit ihr

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Die junge Frau zog vor Gericht.

West Lafayette – „Ich erinnere mich noch, wie er mich angrinste. Es war ein verrückter Anblick“, so Abigail Finney aus West Lafayette in Indiana (USA) gegenüber dem Nachrichtenportal „Buzzfeed“. Sie ist immer noch vollkommen entsetzt von dem, was ihr zugestoßen ist.

Die junge Frau hatte im Bett ihres Freundes im Studentenwohnheim der Purdue Universität geschlafen. Mitten in der Nacht hatte sich ein ganz anderer Mann in ihr Bett geschlichen.

Irgendwann wachte sie auf, weil sich eine Hand unter ihre Kleidung schob. Da der Mann, den Abigail für ihren Freund hielt, hinter ihr lag, sah sie sein Gesicht nicht und hatte, schlaftrunken, in dieser Position auch Sex mit ihm.

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Als sie danach auf Toilette ging, bemerkte sie erst, dass der Mann, mit dem sie gerade geschlafen hatte, nicht ihr Freund war, sondern einer seiner Kumpels.

„Ich erinnere mich noch, wie er mich angrinste“

Sie war vollkommen entsetzt von dem Geschehnis. Sie rannte in ihr eigenes Zimmer, wo sie ihren schlafenden Freund vorfand.

Dieser erklärte ihr, dass er ihr gemeinsames Bett verlassen hätte und gegangen wäre, da er nicht genug Platz zum Schlafen gehabt hätte.

Ihr Freund wurde wütend und stürmte aus dem Zimmer, nachdem Abigail ihm erzählt hatte, was passiert war.

In dem US-Staat nichts Illegales

Die Studentin versuchte anschließend gedanklich zu sortieren, was soeben passiert war.

„Ich fühlte mich verletzt. Es fühlte sich falsch an. Aber ich wusste nicht, ob so etwas Illegal ist.“

Sie war sich unsicher, ob sie gerade vergewaltigt worden war.

In Indiana war das, was der Kumpel ihres Freundes getan hatte, nicht illegal, wie „Buzzfeed“ schreibt.

Mann gesteht, dass es Sex nicht einvernehmlich war

Und das, obwohl er im Nachhinein zugab, dass ihm bewusst war, dass Abigail keine Ahnung hatte, dass sie mit ihm Geschlechtsverkehr hatte.

Er gestand, gewartet zu haben, bis Abigails Freund das Bett verlassen hatte und sich dann zu ihr geschlichen zu haben.

In Indiana gilt ein Geschlechtsakt allerdings erst dann als Vergewaltigung, wenn er erzwungen wird, wenn das Opfer geistig behindert ist und nicht richtig urteilen kann, oder dem Opfer nicht bewusst ist, dass der Sex stattfindet.

„Als hätte ich ein Jahr meines Lebens verschwendet“

Abigail wusste jedoch, dass sie Sex hatte, jedoch nicht mit wem. Wenn Sex durch Täuschung oder Betrug bzw. Identitätswechsel stattfindet, ist das in den USA bislang nur in Kalifornien, Idaho, Missouri und Tennessee strafbar.

Als Abigails Fall ein Jahr später vor Gericht kam, musste sie sich mit der Entscheidung der Geschworenen abfinden, dass der Geschlechtsakt vor dem Gesetz nichts Illegales gewesen war.

US-Jury spricht Mann unschuldig

Während des dreitägigen Gerichtsverfahrens argumentierte der Verteidigungs-Anwalt Kirk Freeman, dass das Verhalten von Grant zwar „unfair“ sei, aber in Indiana nicht gesetzwidrig.

Die Jury stimmte zu. „Etwas kann schlecht sein, etwas kann gegen kulturelle Normen, gegen Etikette sein – doch das bedeutet nicht, dass es ein Verbrechen ist“, sagte Freeman. „Es gibt also viele Dinge auf dieser Welt, die wir nicht selbst tun würden, aber das macht es nicht zu einem Verbrechen. “

Der Mann wurde also für nicht schuldig befunden.

Studentin spricht über Horror-Erlebnis

Für Abigail war das ein Schlag ins Gesicht. „Ich war so wütend. Ich habe mich gefühlt, als hätte ich ein Jahr meines Lebens verschwendet. Statt zu versuchen, darüber hinwegzukommen, habe ich die Wunde immer wieder geöffnet“, so die Studentin.

Sally Siegrist, eine Repräsentantin der Republikaner in Tippecanoe County möchte Abigail helfen, die Gesetzte in solchen Fällen zu ändern.

„Ich möchte, dass nie wieder ein Vergewaltigungsopfer mit ansehen muss, wie der Vergewaltiger freigelassen wird, nur wegen einer Gesetzeslücke in unserem Staat“, so die Republikanerin.

Fall auch in Deutschland denkbar?

Der Fall ist möglicherweise nicht so eindeutig wie viele andere Vergewaltigungsfälle. Dass ein solcher Täter in Deutschland freigesprochen werden könnte, ist unterdessen unwahrscheinlich.

Der Paragraf 177 im Strafgesetzbuch schützt die sexuelle Selbstbestimmung, also die Freiheit einer Person über Zeitpunkt, Art, Form und Partner sexueller Betätigung nach eigenem Belieben selbst zu entscheiden.

Absatz 2, Fall 3 geht sogar auf einen ähnlichen Sachverhalt ein, indem er bestimmt, dass auch derjenige bestraft wird, der ein „Überraschungsmoment ausnutzt”. Das scheint in dem Fall aus den USA vorzuliegen.

Auch in solchen Fällen sind Höchststrafen bis zu fünf Jahren, möglicherweise auch bis zu 15 Jahren möglich.

Ähnliche Straftat Stealthing

Eine derzeit auch viel diskutiertes Phänomen ist das Stealthing (hier lesen). Dabei haben zwei Menschen zwar einvernehmlichen Sex.

Doch obwohl beide vorher vereinbart haben, dabei ein Kondom zu benutzen, streift der Mann den Schutz beim Sex unbemerkt ab und macht ohne Kondom weiter, ohne dass es der Sexualpartner bemerkt. So wird ungeschützter Geschlechtsverkehr erzwungen, ohne die Kenntnis des anderen.

Stealthing: Mann zieht Kondom während Sex aus

Auch wenn der Sex einvernehmlich ist, das Entfernen des Kondoms ist es nicht. Auch die Wissenschaftlerin Brodsky kommt zu dem Schluss, dass beim Stealthing die Grenzen von einvernehmlichem Sex überschritten werden.

Denn: Der (eventuell unausgesprochene) Vertrag beider Sexualpartner – dass ein Kondom verwendet wird – wird einseitig gebrochen.

Stealthing fällt in Deutschland unter den Paragraf 177 und gilt als Straftat.

Es ist daher anzunehmen, dass ein Fall wie der Abigails auch darunter fällt und sich die Studentin in Deutschland auf den Paragrafen hätte berufen können.

(red)