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Schrecksekunde für PaketzustellerErst schläft er am Steuer ein, dann folgt der Schock

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Nachdem ein Paketzusteller bei Pirmasens in einen Sekundenschlaf fiel, landete sein Transporter in einer Böschung. Der Wagen wurde total zerstört, zum Glück gab es aber keine Verletzten.

von Martin Gätke (mg)

Dahn – Auf diese Pakete müssen die Kunden jetzt wohl etwas länger warten: Ein Paketzusteller (54) baute in der Nähe von Dahn (Rheinland-Pfalz) am Donnerstag (26. Februar) einen Unfall, weil er kurz am Steuer eingeschlafen war. Nun wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Saarländer eingeleitet.

  • Paketzusteller schläft am Steuer ein
  • Er kommt bei Dahn von der Straße ab und landet in einer Böschung
  • Der Fahrer wurde zum Glück nicht verletzt, es wurde ein ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet

Es muss eine wahre Schrecksekunde für den Paketzusteller aus dem Saarland gewesen sein: Gerade als er um 10 Uhr morgens eine Bundesstraße entlangfuhr, passierte es. Eigenen Angaben zufolge fiel der Mann kurz hinter einer Abfahrt in einen Sekundenschlaf – und kam nach rechts von der Fahrbahn ab.

Pirmasens: Paketzusteller fällt in Sekundenschlaf, dann flogt der Schock

Zunächst knallte sein Transporter gegen zwei Straßenverkehrsschilder, dann kam er gänzlich von der Straße ab und landete in einer Böschung. Dort kam der Wagen dann schlussendlich zum Stehen – völlig zerstört und zwischen zwei Hügeln in der Luft hängend.

Doch der Mann hatte Glück im Unglück: Niemand wurde durch den Unfall verletzt, auch der Fahrer selbst nicht, wie die Polizei Pirmasens mitteilt. Dabei hätte der Sekundenschlaf des Paketzustellers Schlimmeres anrichten können.

Transporter landet in der Böschung, Fahrer bleibt unverletzt

Der zerstörte Transporter konnte nur mit einem Kran geborgen werden. Ein wirtschaftlicher Totalschaden: Die Höhe wird auf etwa 10.000 Euro geschätzt. Dazu kommen noch einmal rund 700 Euro für die zwei Verkehrsschilder und die ramponierte Böschung.

Der Fahrer hat zwar Glück gehabt, muss sich nun aber trotzdem mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren auseinandersetzen, das gegen ihn eingeleitet wurde. (mg)