Nach DemoFrau verweigert Corona-Test, Arbeitgeber greift zu drastischer Maßnahme

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Die Frau hatte in einem Seniorenheim gearbeitet (hier ein Symbolfoto aus Würzburg vom März 2020).

Itzstedt – Über diese Kündigung streiten nicht nur Juristen. Ein Senioren- und Pflegeheim im schleswig-holsteinischen Itzstedt ist durch den Rauswurf einer Mitarbeiterin in den Fokus eines gesellschaftlichen Konflikts gerückt. Die Einrichtung bekommt eine Flut von wütenden Reaktionen, aber auch Beglückwünschungen und Danksagungen.

Einer Frau, die in dem Heim als Putzfrau arbeitet, wurde fristlos gekündigt, weil sie sich strikt weigerte, nach der Teilnahme an der Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin einen Corona-Test durchführen zu lassen.

Frau verweigert Corona-Test nach Großveranstaltung

Anlass der Kündigung war, dass sich die Mitarbeiterin im Anschluss an die Großveranstaltung mit Erkältungssymptomen krank gemeldet hatte.

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Der Pflegedienstleiter der privaten Einrichtung bestätigte die Kündigung am Mittwoch. In einem Pflegeheim seien besonders strenge Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, an die sich alle Mitarbeiter halten müssten, sagte er zur Begründung.

Dazu gehöre unter anderem ein Corona-Test bei entsprechenden Krankheitssymptomen.

Die Betroffene selbst machte den Rauswurf öffentlich, indem sie die schriftliche Kündigung in sozialen Netzwerken postete, in denen sich auch „Coronarebellen“ und „Querdenker“ zusammengeschlossen haben.

Kündigung wegen Corona-Test unter Arbeitsrechtlern umstritten

Unter Arbeitsrechtlern ist umstritten, ob die Kündigung wirksam ist. Einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung habe das Heim allerdings: Es hat eine Schutzpflicht für die Bewohner, die eine Risikogruppe sind.

„Was soll der Arbeitgeber machen, wenn jemand Patientenkontakt hat und sich trotz Anhaltspunkten für erhöhte Gefahr weigert, einen Test zu machen?“, so Arnd Diringer, Jura-Professor an der Hochschule Ludwigsburg, gegenüber „t-online“.

Zwar könne ein Arbeitgeber nicht grundlos Corona-Tests von allen Mitarbeitern verlangen. „Hier gibt es aber konkrete Hinweise auf ein erhöhtes Infektionsrisiko“, betont der Jurist. Schließlich klage die Mitarbeiterin über Krankheitssymptome nach einer Großveranstaltung.

Welche Veranstaltung dies gewesen sei, spiele dabei keine Rolle. „Das könnte auch eine Hochzeit oder eine Demo für Black Lives Matter gewesen sein“, so Diringer weiter.

Gab es keine andere Möglichkeit als die Kündigung?

Für die juristische Beurteilung ist allerdings auch relevant, ob es nicht auch eine andere Möglichkeit als die einer fristlosen Kündigung gegeben haben könnte. Hätte der Arbeitgeber zuvor nicht auch eine Abmahnung aussprechen können? Allerdings hatte die Betroffene ja bereits erklärt, sich strikt gegen einen Corona-Test zu wehren.

Ob es wirklich zu einem Prozess kommen wird oder es auf einen Vergleich hinausläuft, es könnte sein, dass es in Zukunft öfter ähnlich gelagerte Streitigkeiten geben wird. (jv/dpa)