LebenslänglichKnacki war tot und fordert nun Freilassung – Richterin reagiert genial

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Benjamin S. sagt, dass er seine lebenslange Haftstrafe abgesessen hat, nachdem er im Gefängnis für kurze Zeit klinisch tot war.

Iowa – Man kann es ja mal versuchen. Ein verurteilter Mörder aus Iowa beantragte vor Gericht, dass er aus dem Gefängnis entlassen werden sollte. Und das, obwohl Benjamin S. zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Aussicht auf Begnadigung verurteilt wurde.

Sein kreatives Argument: Er sei im Gefängnis gestorben und habe somit die Strafe abgesessen.

USA: Mörder erschlug Opfer mit einer Axt

S. wurde 1997 verurteilt, weil er einen 39-Jährigen mit einer Axt erschlagen hatte. Der Urteilspruch des Richters: „Sie müssen den Rest ihres natürlichen Lebens hinter Gitter verbringen.“

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2015 erlitt der Häftling dann eine Blutvergiftung mit Organversagen. Auf der Krankenstation musste er gleich fünf Mal wiederbelebt werden und war laut Gefängnisarzt für einige Momente klinisch tot. 

USA: Im Gefängnis gestorben und wiederbelebt – ist lebenslängliche Haftstrafe damit abgesessen?

Genau den Fakt nutzte S. dann, um vor das Berufungsgericht von Iowa zu ziehen. Der 66-Jährige: „Ich sollte lebenslänglich absitzen und nicht bis zum Ende meines Lebens plus etwas obendrauf. Ich habe meine Strafe gesühnt.“

Richterin Amanda Potterfield lehnte den Antrag jedoch an. Mit der Anmerkung: „Wir können nur über den Antrag eines Lebenden entscheiden. Und wenn S. gerade lebt, muss er im Gefängnis bleiben. Und wenn er wirklich tot ist, hat sich die Angelegenheit erübrigt.“ (ds)