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Kind (2) schwer verletztMann warf Flasche aus Partyzug - jetzt wurde er verurteilt

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Die Polizei Dortmund führte gemeinsam mit der Bundespolizei Befragungen sowie eine Spurensuche im Zug durch.

von Julia Bauer (jba)

Kamen/Greven  – Ein Mann, der ein Kleinkind mit einem Flaschenwurf aus einem Zug schwer verletzt hatte, ist in Kamen zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Der Angeklagte hatte gestanden, unter Alkoholeinfluss eine Flasche aus einem Partyzug geworfen zu haben. Er sei am Dienstag wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Kamen.

Als Bewährungsauflage muss der Mann 3000 Euro an die westfälischen Kinderdörfer zahlen. Die „Westfälischen Nachrichten“ hatten zuvor über den letzten Prozesstag berichtet.

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Das Urteil ist rechtskräftig, Staatsanwaltschaft wie auch der Angeklagte verzichteten laut Gerichtssprecher auf Rechtsmittel. Der zur Tatzeit 31-Jährige aus Moers hatte die Alkoholflasche vor einem Jahr auf Höhe eines Bahnhofs aus dem Fenster geworfen, sie prallte auf ein Hindernis und traf das zweijährige Mädchen danach am Kopf.

Der Vater war gerade mit dem Kleinkind auf dem Arm die Bahnhofstreppe hinaufgekommen. Das Kind schwebte in Lebensgefahr und musste operiert werden.

Heute gehe es der Dreijährigen gut, schilderte der Gerichtssprecher. Ob es aber später Folgeschäden geben könnte, sei ungewiss. Der Vater war Nebenkläger in dem Verfahren. Es hatte sich wegen der Pandemie länger als geplant hingezogen.

Partyzug aus Köln: Getränke eigentlich nur in Pfandbechern

Getränke an Bord würden in weichen Pfandbechern aus biologisch abbaubarem Material ausgegeben. Grundsätzlich sei das Mitbringen von Getränken und Speisen nicht untersagt. 

Einige Fenster könnten – wie auch in alten Intercity-Zügen – während der Fahrt geöffnet werden.(jba/dpa/spol)