Festivals, Konzerte, Kirmes?Welche Großveranstaltungen müssen wegen Corona ausfallen?

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Zahlreiche Besucher feiern beim Open-Air-Festivals „Rock am Ring". Solche Bilder wird es dieses Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nicht geben, das Festival wurde abgesagt. 

von Paulina Meissner (mei)

Köln – Es war bereits abzusehen und trotzdem trifft die Entscheidung der Regierung die Menschen wie ein Schlag: Den Sommer 2020 werden wir ohne Großveranstaltungen verbringen müssen.

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am Mittwoch zwar auf erste vorsichtige Lockerungen in der Coronavirus-Krise verständigt (hier lesen Sie mehr). Großveranstaltungen aber sind den Beschlüssen zufolge bis zum 31. August 2020 grundsätzlich untersagt.

Corona: Auch in NRW keine Großveranstaltungen bis Ende August 2020

Das bedeutet, es finden bis dahin keine größeren Festivals, keine größeren Konzerte, keine öffentlichen Fußballspiele oder Volksfeste statt. Ein Schock für Fans und Veranstalter.

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Erste Events ziehen bereits die Konsequenzen. So wurden „Rock am Ring„,  „Rock im Park“ und das Heavy-Metal-Festival „Wacken“ bereits abgesagt. Auch das Elektromusik-Festival „Parookaville“, das eigentlich Mitte Juli 2020 am Flughafen Weeze stattfinden sollte, muss ausfallen.

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Gleiches gilt für viele andere Events im Rheinland wie etwa die „Kölner Lichter“ oder den „Cologne Pride“, besser bekannt als „Christopher Streetday“. Sie fallen in den genannten Zeitraum und können nicht stattfinden. Von den Volksfesten und Großkirmessen kamen dagegen oft noch keine direkten Komplett-Absagen.

Corona: „Jeck im Sunneshing“ soll weiterhin stattfinden 

Die Veranstalter von „Jeck im Sunneshing“ wollen dagegen zumindest in Köln zunächst am aktuellen Datum festhalten. Michael Busemann betont: „Solange es keine Verlängerung des Verbots für Großveranstaltungen gibt, wird Jeck im Sunneshing wie geplant am 5. September 2020 stattfinden.“ Die Veranstaltung ist seit mehreren Wochen ausverkauft.

Doch wie wird entschieden, was stattfinden kann und was nicht? Genauer gesagt: Ab wann ist eine Veranstaltung eigentlich eine „Großveranstaltung“? 

Die verschiedenen Bundesländer haben zuvor schon Orientierungsrahmen festgesetzt. Bei dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW heißt es, dass ein Event als Großveranstaltung gilt, wenn mindestens 100.000 Besucher erwartet werden, mehr als 5.000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände sind oder ein besonders erhöhtes Gefährdungspotenzial vorläge.

Corona: Einheitliche Definition zu Großveranstaltung soll folgen

100.000 Besucher dürfte man auf den wenigstens Konzerten und Events finden, die Marke von 5.000 Besucher an einer Stelle ist dagegen schnell erreicht.

Jedoch wurde nach der Bekanntgabe der weiteren Maßnahmen betont, dass eine einheitliche, länderübergreifende Definition von „Großveranstaltung“ noch nicht vorliege. Die soll in der nächsten Kabinettssitzung entschieden werden.

Was Hochzeitsfeiern betrifft, würden große Feiern mit beispielsweise 500 Gästen natürlich schwierig, das Ehe-Sakrament in der Kirche zu empfangen werde jedoch weiterhin möglich sein, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Allgemein gilt: Falls das geplante Ereignis eine Großveranstaltung ist, würden besondere Anforderungen an den Veranstalter gestellt werden. (mei)