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Gefährliche GifteSoll ich Kassenzettel lieber nicht mehr annehmen?

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Ab 2020 sind Geschäfte dazu verpflichtet, ihren Kunden Kassenbons auszudrucken - doch in diesen stecken häufig giftige Stoffe, die gesundheitsgefährdend sein können.

Köln – „Brauchen Sie den Kassenzettel?“ Diese Frage werden Kunden im nächsten Jahr noch häufiger zu hören bekommen als bisher. Denn ab 2020 wird in Deutschland die Kassenbon-Pflicht eingeführt. Spätestens im September muss jeder Supermarkt, Klamottenladen oder Drogeriemarkt seinen Kunden einen Bon zur Verfügung stellen. Die Kassenbon-Pflicht soll Steuerbetrug an der Ladenkasse verhindern – doch nicht nur der Einzelhandel ist über die neue Regelung nicht begeistert.

Kassenzettel enthalten Bisphenol A und Bisphenol S

Auch Verbraucher sollten trotz der neuen Regelung lieber auf den Kaufbeleg verzichten – nicht nur der Umwelt zu Liebe, sondern vor allem, um die eigene Gesundheit zu schützen. Denn im Thermopapier, auf die die Kassenzettel gedruckt werden, stecken gesundheitsgefährdende Stoffe.

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Obwohl Umweltverbände schon seit einigen Jahren davor warnen, ist es bei Verbrauchern oft gänzlich unbekannt: Das sogenannte Thermopapier enthält die Chemikalie Bisphenol A (BPA) oder die chemisch verwandte Chemikalie Bisphenol S (BPS). Beide Chemikalien werden als besorgniserregende Stoffe eingestuft, sie sind auch in anderen Alltagsprodukten enthalten.

Chemikalie gilt als krebserregend

Auf Kassenzetteln dienen die Substanzen als Farbentwickler. Beim Erhitzen in Kassen- oder Ticketautomaten wird aber nur ein Teil dieser Chemikalien verbraucht, der Rest verbleibt in ungebundener Form auf der Papieroberfläche. Das Problem: Bei beiden Stoffen handelt es sich um Hormongifte, die potenziell gesundheitsgefährdend sein können.

Nach Angaben der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nehmen wir BPA vor allem über die Nahrung auf. Die zweitgrößte Quelle ist laut EFSA aber der Hautkontakt mit Thermopapieren – wie etwa Kassenzetteln. Einmal aufgenommen, entfaltet BPA im Körper eine östrogen-ähnliche Wirkung: Die Chemikalie gilt als Mitauslöser von hormonell bedingten Krebsarten wie Brust-, Hoden- oder Prostatakrebs, für Diabetes Typ 2, Fehlbildung der Geschlechtsorgane und Übergewicht.

„Negative Auswirkungen könnten hormonelle Schadstoffe bereits in sehr geringen Konzentrationen haben“, warnen Experten vom Umweltverband BUND. Auch darum mache es keinen Sinn, einen Grenzwert – wie sonst bei giftigen Stoffen üblich – festzulegen.

Große Gefahr für ungeborene Kinder und Kleinkinder

Vor allem Schwangere, die an ihren Arbeitsplätzen mit Kassenbons und anderen Bisphenol-belasteten Schriftstücken in Berührung kämen, würden inakzeptablen Risiken ausgesetzt, denn besonders gefährdet durch BPA seien Ungeborene, warnt der Umweltverband weiter. Eine niederländische Studie belegte 2016, dass BPA das Immunsystem von Ungeborenen im Mutterleib und von Kleinkindern angreifen kann.

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Aus diesem Grund seien Betroffene später anfälliger für Lebensmittelallergien, Infektionskrankheiten oder Lernstörungen. Der Stoff sei bei über 90 Prozent der Einwohner von Industriestaaten im Blut und im Urin nachweisbar.

Bisphenol A in der EU ab 2020 verboten

Die EU stufte Bisphenol A Ende 2018 als „besonders besorgniserregend“ ein. Ab Januar 2020 darf BPA deshalb nicht mehr in Kassenzetteln in der EU verwendet werden, doch auch der jetzt vielfach verwendete Stoff BPS ist umstritten. Dieser steht ebenfalls in Verdacht, ähnlich „schädliche Wirkungen auf die Gesundheit zu haben wie BPA“, schreibt die Europäische Chemikalienagentur Echa. Welche dies genau seien, werde derzeit noch untersucht.

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Belege möglichst nur kurz in die Hand nehmen

Was können Verbraucher selbst tun, um die BPA oder BPS-Belastung möglichst gering zu halten? Der BUND gibt Tipps:

  • Vermeiden Sie plastikverpackte Lebensmittel oder Konserven
  • Füllen Sie kein heißes Wasser in Plastikgefäße oder stellen Plastikgefäße in die Mikrowelle
  • Nehmen Sie Kassenbons nur so kurz wie möglich in die Hand
  • Waschen Sie sich nach dem Kontakt mit Kassenbons die Hände

Übrigens: Kassenzettel und entwertete Fahrkarten gehören nicht ins Altpapier, sondern aufgrund des Bisphenols in den Restmüll. Landet Bisphenol im Recyclingprozess, kann es im Ökosystem Grundwasser und Böden belasten. (sar/chy)