+++ FAHNDUNG +++ Wer kennt ihn? Mit Messer gedroht – Kölner Polizei sucht Räuber, der kleine Kinder ausrauben wollte

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Kind (†2) starb vor HeizlüfterRabenmutter gesteht nach Schock-Aussage von Polizisten

Rabenmutter Grevenbroich

Diese Frau (28) soll in Grevenbroich ihren zweijährigen Sohn vor einem Heizlüfter verdurstet lassen haben. Vor dem Mönchengladbacher Landgericht (hier im Juni 2020) ist sie deshalb wegen Totschlags angeklagt.

von Jonas Meister (meis)

Mönchengladbach – Gut ein Jahr nach dem qualvollen Tod eines Kindes in einer Grevenbroicher Wohnung hat die angeklagte Mutter im Prozess (hier lesen Sie mehr) ihre Schuld eingeräumt. Die 28-Jährige sei krankheitsbedingt überfordert gewesen, heißt es in einer Erklärung, die ihr Verteidiger am Donnerstag (16. Juli) im Landgericht Mönchengladbach verlas.

Daher habe die Frau fast zwei Tage lang nicht ihr Kind versorgt, so dass der Junge verdurstete. Die Frau war eigenen Angaben nach an Krebs erkrankt. Sie gab zu, dass sie ihren mütterlichen Pflichten nicht nachgekommen sei, habe aber „nie gedacht, dass das Kind sterben könnte“.

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Der zweijährige Junge war im April 2019 im Kinderzimmer gestorben. Die Mutter soll ihn in sein Bettchen gelegt und einen Heizlüfter darauf gerichtet haben. Erst am übernächsten Tag soll sie wieder nach ihrem Sohn geschaut haben. Sie könne sich ihre eigene Untätigkeit nicht mehr erklären, heißt es in der Erklärung. Sie ist wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt.

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Vor einer Woche hatten in der Verhandlung schon zwei Polizisten ausgesagt und über schreckliche Zustände in der Wohnung berichtet. Die Angeklagte habe dort etwa 20 Ratten in Käfigen gehalten, sagte ein Beamter am Mittwoch als Zeuge im Landgericht Mönchengladbach. Der Polizist, der damals den Bericht über den mutmaßlichen Tatort geschrieben hatte, beschrieb die Wohnung als „desolat“.

An den Wänden des Kinderzimmers habe er rot-braune Schmierereien festgestellt, jedoch nicht sicher sagen können, ob es sich dabei um „Kot oder Blut“ handelte.

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Ein weiterer Beamte sagte als Zeuge vor Gericht, die Mutter habe bei ihrer Vernehmung angegeben, dass sie überfordert gewesen sei und deswegen nicht nach dem Kind geschaut habe. Sie habe gewusst, dass die Windeln des Kindes voll waren, und habe es nicht wickeln wollen. (dpa)