O Tannenbaum ...Irrer Weihnachts-Zoff an der Zülpicher Straße – Ordnungsamt greift ein

Die Weihnachts-Deko vor dem Frühstücks-Lokal Louis an der Zülpicher Straße in Köln.

Vor einigen Tagen: Hier standen die Weihnachtsbäume vor dem Louis an der Zülpicher Straße noch. Dann kam das Ordnungsamt.

Wegen drei Weihnachtsbäumen gibt es an der Zülpicher Straße Zoff. Die Betreiber des „St. Louis“ liegen im Clinch mit dem Ordnungsamt.

von Markus Krücken (krue)

Die Gäste bleiben wegen der steigenden Inzidenzen den Innenräumen in der Gastronomie fern. Da muss man erfinderisch sein, um sie vielleicht zumindest außen anzulocken und bedienen zu können.

„Machen wir so“, dachten sich die Betreiber des Frühstückslokals „Louis“ an der Zülpicher Straße. Und peppten ihre Außengastro mit Glühweinangebot durch das Aufstellen von drei schmucken Weihnachtsbäumen auf.

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Doch diese standen da nicht lange. Denn das Kölner Ordnungsamt kam vorbei. „Wir haben bald Weihnachten. Aber auch eine Verschönerung des öffentlichen Raums ist nicht gestattet. Am Ende wird immer mit Feuerschutz argumentiert, man kann nur den Kopf schütteln“, sagt Sascha Bayer im Gespräch mit EXPRESS.de

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Der enttäuschte Wirt weiter: „Nein, ihr dürft es nicht machen, war die Aussage, Punkt. Wir strampeln, um das, was wir drinnen verlieren, draußen durch Glühwein zu retten. Und der Weihnachtsbaum gehört zu Weihnachten dazu. Doch dann damit zu drohen, den ganzen Laden zu schließen wegen dreier Bäume, diese Art und Weise, das ist echt hart.“

Nach seiner Aussage seien die Ordnungshüter zweimal vorstellig geworden und hätten vor Gästen offen damit gedroht, den durch Corona ohnedies gebeutelten Laden „auf der Stelle dichtzumachen“, wenn der Chef nicht komme und die Bäume nicht sofort entferne, was dann auch geschah.

EXPRESS.de fragte bei der Stadt nach, warum die Bäume einkassiert wurden.

Eine Sprecherin: „Das Einbringen jeglicher Gegenstände in das öffentliche Straßenland ist zunächst gesetzlich verboten. Das umfasst auch Tannenbäume.“

Denn deren Aufstellen stelle „eine unzulässige Sondernutzung dar, die bei Feststellung durch den Ordnungsdienst vom Betreibenden wieder zu beseitigen“ sei: „Wenn jede/r ohne Erlaubnis Gegenstände im öffentlichen Raum aufstellen würde, wäre der öffentliche Raum und der ordnende Charakter gemäß Sondernutzungssatzung  überstrapaziert.“ Diese Satzung wird vom Rat der Stadt Köln verabschiedet.

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Zudem sei es Aufgabe des Ordnungsamtes, Gefahren „abzuwehren“, „ansonsten treten Haftungsfragen im öffentlichen Raum auf, wenn sich Menschen durch unzulässig eingebrachte Gegenstände verletzen.“

Der St. Louis-Wirt ist nur noch konsterniert, erfährt im Netz viel Solidarität. Für das Entfernen der drei Bäume habe die Mehrheit der Menschen absolut kein Verständnis.

„Es hat hohe Wellen geschlagen. Ich finde ehrlich gesagt, wir haben andere Probleme hier vor Ort“, so Bayer und erinnert etwa an das Tötungsdelikt im Sommer dieses Jahres nur wenige Meter vom Lokal entfernt.