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Was fliegt da über Köln?Grünes Objekt lässt viele rätseln – jetzt ist klar, was es ist

Grünes Flugobjekt über Köln ist Heißluftballon

Dieses grüne Flugobjekt in der Bildmitte wurde am Freitag (11. Juni) in Köln gesichtet.

von Adnan Akyüz (aa)

Köln. Was fliegt da am Himmel über Köln? Das fragen sich derzeit viele Menschen besonders auf der Schäl Sick. Ein recht schmales und längeres Objekt hat die Aufmerksamkeit von vielen auf sich gezogen. In sozialen Netzwerken wurden Fotos und Videos des Flugobjektes veröffentlicht. Spätestens am Mittwoch (17. Juni) wurde klar, worum es sich handelt. Viele fragen sich aber auch: Kann denn jeder einfach so etwas in die Luft steigen lassen?

  • Grünes Flugobjekt in Köln gesichtet
  • Wilde Spekulationen, was es sein kann
  • Behörden geben klare Regeln für Flugobjekte vor

Das grüne Objekt wurde auch in Köln-Mülheim gesichtet. Ein Anwohner hat es gefilmt und die Aufnahmen im Internet gepostet. Zuerst wussten viele nicht, was es ist. Eine Person vermutete, dass es angeblich Marsmännchen sein könnten, die uns besuchen gekommen sind. Das sorgte für viele Scherze. Ein anderer meinte, dass eine Himmelslaterne sein könnte.

Köln: Grünes Flugobjekt lässt viele rätseln, was es sein könnte

Ein Nutzer wusste aber, worum es sich handelt. Es ist ein Heißluftballon in Form eines Schraubendrehers, den ein bekannter Werkzeughersteller aus Werbezwecken in die Luft steigen ließ. So stellten sich viele die Frage, ob das legal ist und ob jeder das darf.

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EXPRESS fragte bei der für den Kölner Luftraum zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf nach. Eine Sprecherin erklärt: „Das Luftfahrzeug benötigt wie jeder andere Ballon eine Zulassung und unterliegt den für jede Ballonfahrt geltenden Regelungen.“ Also hat der Werkzeughersteller sich an die Regeln gehalten und eine effektive Werbung platziert.

Köln: Darf ich einen Heißluftballon steigenlassen?

Wer privat einen Heißluftballon steuern will, braucht einen bestimmten Pilotenschein dafür. Das machen auch externe Anbieter etwa für Firmen, wie eben für Werbezwecke. Wer Luftballons steigen lassen will, etwa bei einem Geburtstag oder einer Hochzeit, muss bestimmte Regeln beachten. Unter 50 Ballons, solange sie nicht gebündelt sind, benötigen sie keine Genehmigung. Sie dürfen aber nicht im Umkreis von 15 Kilometern zum nächsten Flughafen steigen gelassen werden.