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Unfassbarer VertragKölnerin (58) stottert Schulden mit 108 Sex-Gutscheinen ab

Köln – Unfassbar, wie eine Kölnerin ihre Schulden abstottern wollte. Die Frau (58) stellte ihrem Gläubiger doch tatsächlich 108 Sex-Gutscheine im Wert von je 99 Euro aus (hier lesen Sie weitere Infos zu dem irren Prozess in Köln)! Darüber existiert ein formeller Vertrag. Das mehr als frivole Schriftstück liegt dem EXPRESS exklusiv vor…

Abstruser Vertrag von Liebespaar

Geschlossen wurde der abstruse Vertrag zwischen einstigen Partnern. Der Mann (65) lieh seiner Freundin etwa 10.000 Euro und sicherte sich ab.

„Frau L. gewährt Herrn G. nach einer Trennung drei Mal monatlich und auf die Dauer von drei Jahren jeweils einen dreistündigen Sex-Service, mit allem, was sein Herz, beziehungsweise sein Dicker Sch.... begehrt“,  heißt es in dem Schreiben, das beide Parteien unterschrieben haben.

Alles zum Thema Sex

In dem dreistündigen „erotischen Rund-um-Service“ gibt es keine Tabus: „Folgende Sex-Praktiken sind inklusive: „Oral-Französisch gepaart mit Cunnilingus-Extravaganzen, Anal-Griechisch oder Proktos-Eros, das doppelte Rosetten-Vergnügen.“ Alles in „völliger Hingabe“ serviert. Pfui!

Sex-Gutscheine waren sogar übertragbar

Weiter heißt es: „Die einzelnen Sex-Gutscheine sind jederzeit an fremde Herren und Damen übertragbar. Sollte die Frau einen der Kandidaten ablehnen, müsse sie den Wert des nicht eingelösten Gutscheins, also 99 Euro, an ihren Gläubiger bezahlen.  

Diverse „Püffchen-Gutscheine“, wie der Mann in der Beziehung sie bezeichnete, seien schon eingelöst worden. Aber nicht alle. Zur Sprache kam der unfassbare Vertrag im Rahmen einer Gerichtsverhandlung. Die Frau wollte hier ein Kontaktverbot erreichen.

Frau sagt: „Ich bin devot und naiv“

Als die Richterin von den bizarren Abmachungen erfuhr, schlackerte sie mit den Ohren. „Ich bin devot und naiv“, sagte die Frau, die den Sex-Vertrag unterschrieben hatte.

Ende vom Lied: Die Richterin verfügte, dass sich die ehemaligen Geliebten nun gegenseitig aus dem Weg gehen und nicht mehr aktiv kontaktieren sollen.

Verstoßen sie dagegen, droht die Zahlung eines Ordnungsgelde bis 250.000 Euro oder ersatzweise Haft. Die Frage des Mannes – „Was wird denn jetzt aus meinen restlichen Sex-Gutscheinen?“ – blieb unbeantwortet.