+++ EILMELDUNG +++ Geißbockheim-Ausbau Nächstes Urteil da: Chancen des FC steigen wieder, doch es zieht sich weiter

+++ EILMELDUNG +++ Geißbockheim-Ausbau Nächstes Urteil da: Chancen des FC steigen wieder, doch es zieht sich weiter

UnfallfluchtKind angefahren: Kölnerin nutzt Corona für unfassbare Ausrede

Radfahrer Unfall Symbol 061119

Ein 33-jähriger Mann verunglückte in einer Einmündung von zwei Straßen tödlich. Das Symbolbild zeigt ein zerstörtes Fahrrad nach einem Unfall in Wachtendonk am 15.08.2019.

von Madeline Jäger (mj)

Köln – In Köln ist eine Radfahrerin am Mittwoch (8. April) mit einem Schüler (9) auf dem Rad zusammengestoßen. Bei dem Unfall wurde der Junge im Stadtteil Worringen leicht verletzt.

Doch anstatt dem Kind nach dem Unfall zu helfen, ist die etwa 40-jährige Frau geflüchtet. Nun sucht die Polizei Köln die Frau, die mit unglaublichen Worten nach dem Unfall von dannen gezogen ist.

Köln: Frau nach Unfall mit Kind: „Bei Corona kann ich keinem helfen“

Nicht die Radfahrerin, sondern die Rettungskräfte versorgten die Wunden des Kindes. Die Frau soll nach dem Zusammenstoß mit dem Jungen einfach aufgestanden sein und sich mit den Worten: „Bei Corona kann ich keinem helfen“, vom Unfallort verabschiedet haben.

Die Kölner Polizei hat nun die Ermittlungen aufgenommen und fahndet nach der etwa 40-Jährigen Radfahrerin.

Sie soll schwarze lange Haare haben und eine Hose in den Farben schwarz und weiß getragen haben.

Köln: Junge (9) auf dem Krebelspfad unterwegs

Der Junge war Mittwoch gegen 15.15 Uhr mit seinem Fahrrad auf dem Krebelspfad unterwegs. In Höhe der Einfahrt zu einer Bank soll es dann zum Zusammenstoß der beiden Radfahrer gekommen sein. Die Frau soll danach von dieser Einfahrt auf den Krebelspfad eingebogen sein.

Beide Radfahrer sind laut Zeugenaussagen nach dem Unfall zu Boden gestürzt. Dabei habe sich vor allem der Junge leichte Verletzungen zugezogen.

Polizei mit Appell: „Verpflichtung zur Hilfeleistung hat weiter Bestand“

Wegen des Ausgangs dieses Unfalls richtet sich die Polizei Köln nun nochmal explizit mit einem Appell an die Kölner.

„Auch während des bestehenden Kontaktverbots nach der Coronaschutzverordnung gelten die eindeutigen Pflichten von Unfallbeteiligten nach Verkehrsunfällen. Insbesondere die Verpflichtung zur Hilfeleistung hat weiter Bestand. Rufen Sie im Bedarfsfall den Rettungsdienst und leisten Sie Erste Hilfe.“

Hier lesen Sie mehr: Erste Einschätzungen erschüttern: So hart trifft die Corona-Krise Köln

Die Polizei nimmt alle Hinweise zur Radfahrerin unter der Telefonnummer: 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de entgegen. (mj)