+++ UPDATE +++ Kölner Fall sorgt für Entsetzen Mann (30) nach Party abgestochen – neue Fotos sollen Täter zeigen

+++ UPDATE +++ Kölner Fall sorgt für Entsetzen Mann (30) nach Party abgestochen – neue Fotos sollen Täter zeigen

Umzug, Party und ZoobesuchWas ist an Karfreitag in Köln erlaubt – und was nicht?

Kirche_Kreuz_Symbol (1)

Karfreitag gehört in Deutschland zu den stillen Feiertagen.

von Paulina Meissner (mei)

Köln – Ostern steht vor der Tür und die meisten können sich über ein langes Wochenende freuen. Doch wer nun ans feiern und Party denkt, der sollte umplanen. Denn Karfreitag gehört zu den stillen Feiertagen. An dem Tag wird der Tod von Jesus Christus beklagt. Der Tag soll nach christlichem Glauben daher still verbracht werden.

Besonders am Karfreitag und dem Vorabend (Gründonnerstag) gelten besondere Vorschriften des Feiertagsgesetzes. Am bekanntesten ist das Tanzverbot, doch auch andere Einrichtungen und Aktivitäten sind in dieser Zeit nicht erlaubt.

Auch Wohnungsumzüge sind verboten

Am Gründonnerstag, 18. April, sind ab 18 Uhr alle öffentlichen Tanzveranstaltungen verboten – Party machen ist dann also keine gute Idee. Am Karfreitag sind von 0 Uhr bis Karsamstag um 6 Uhr keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. „Hierzu zählen Märkte, Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen sowie der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen erfolgen“, so die Stadt Köln.

Alles zum Thema Musicals

Woher haben Gründonnerstag und Karfreitag ihre Namen? – Hier lesen Sie mehr.

Verboten sind auch alle Unterhaltungsveranstaltungen einschließlich sämtlicher Theater- und Musikaufführungen wie Opern, Operetten, Balletts, Musicals, Puppenspiele. Spielhallen und Wettannahmestellen müssen auch schließen, und zwar bis zum nächsten Tag, Karsamstag, 6 Uhr.

Darüber hinaus müssen am Karfreitag auch Videotheken, Autowaschanlagen und Waschsalons geschlossen bleiben. Auch Wohnungsumzüge sind nicht gestattet. Nicht erlaubt ist auch der Betrieb von Fahrschulen und von Mitfahrvermittlungen.

Museen, Zoo und Fitnessstudio dürfen öffnen

Von diesen Regelungen ausgenommen sind nur Veranstaltungen, die religiöse oder von ernstem Charakters sind, jedoch erst nach der Hauptzeit des Gottesdienstes, also ab 11 Uhr.

Wer trotzdem nicht ganz Zuhause bleiben möchte, dem bleibt noch der Museumsbesuch. Denn Museen und auch der Kölner Zoo dürfen öffnen. Genauso wie Thermen, Solarien und Fitnessstudios.

Bei Fragen können sich die Kölner an die Gewerbeabteilung beim Amt für öffentliche Ordnung unter der Telefonnummer 0221/ 221-29879 wende. 

(mei)