Übler FundHetz-Flyer in Kölner KVB-Bahn: Ermittlungen auch gegen OB Reker

KVB_Symbol_Barbarossaplatz

In einer Bahn der KVB, hier ein Symbolfoto aus dem April 2020 am Barbarossaplatz, wurden Hetz-Flyer gefunden.

von Madeline Jäger (mj)

Köln – Nach dem schrecklichen Fund eines antisemitischen Flyers in der KVB am Mittwoch (10. Februar) ermittelt nun die Kölner Polizei, die Staatsanwaltschaft und der Staatsschutz. Die Untersuchung richtet sich jedoch auch gegen den Kölner, der die Polizei auf die Zettel in der Linie 4 aufmerksam gemacht hat. Und gegen Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

  • Kölner Polizei ermittelt nach KVB-Fund
  • Staatsschutz schaltet sich ein
  • Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen Hinweisgeber und Henriette Reker

Am Mittwoch hatte der Twitter-Nutzer das Foto des Flyers mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht und dabei auch auf die Polizei verlinkt, so dass der Beitrag auf dem Twitter-Account der Polizei Köln angezeigt wurde.

Im Tweet hatte der Nutzer geschrieben, dass der Flyer in größerer Stückzahl in der KVB-Linie 4 auf Sitzflächen gelegen habe.

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Köln: Antisemitischer Flyer in KVB richtet sich auch gegen Merkel und Top-Virologen

Laut Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ sollen die Flyer in der leeren Linie 4 auf mehreren Sitzen ausgelegt gewesen sein. Inhaltlich soll es dabei in übelster, judenfeindlicher Art und Weise auch um Bundeskanzlerin Angela Merkel, Gesundheitsminister Jens Spahn, Außenminister Heiko Maas und den Virologen Christian Drosten gegangen sein.

Dabei soll ein Bezug zur Corona-Pandemie hergestellt worden sein. Der Urheber und der oder die Verteiler des Zettels seien bislang nicht ermittelt worden, teilte die Polizei dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage mit. Die polizeilichen Ermittlungen wegen des Flyers insgesamt seien jedoch seit dem 4. Dezember 2020 in vollem Gange, so die Kölner Polizei in ihrer Mitteilung am Freitag (12. Februar).

Kölner Polizei: Ermittlungen auch gegen Henriette Reker

Die Staatsanwaltschaft Köln gibt weiter bekannt, dass auch der Hinweisgeber und Verfasser des Tweets als Beschuldigter vernommen werden musste, da auch die Veröffentlichung des Fotos durch ihn den Anfangsverdacht der Volksverhetzung erfüllt.

Auch die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker hatte das Foto des Flyers am Donnerstag (11. Februar) auf Twitter geteilt und muss sich laut dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ daher ebenfalls mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinandersetzen. 

Kölner Staatsanwalt: „Jeder, der entsprechende Inhalte verbreitet, selbst unter Verdacht“

Am Freitag (12. Februar) erklärt Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn in einer Mitteilung den Hintergrund der Ermittlungen.

„Das strafrechtliche Verbot der Volksverhetzung nach § 130 StGB hat zum Ziel, generell die Verbreitung hetzerischer Inhalte in der Gesellschaft zu unterbinden. Dabei ist es zunächst einmal ohne Belang, welche Ziele mit der Verbreitung etwa eines hetzerischen Flugblattes verfolgt werden, da eben die Verbreitung als solche unterbunden werden soll.

Denn gerade im Bereich der Verbreitung hetzerischer Inhalte in sozialen Netzwerke kann es niemand wirklich kontrollieren, wer am Ende und vor allem mit welcher Wirkung er eine solche Hetzschrift zur Kenntnis nimmt. Daher setzt sich jeder, der entsprechende Inhalte weiterleitet, verlinkt oder sonst wie verbreitet, selbst dem Verdacht der Volksverhetzung aus“, erläutert der Oberstaatsanwalt.

Kölner Polizei vor allem auf der Suche nach Flyer-Urheber

„Natürlich wird dann im weiteren Verlauf eines Verfahrens die eigentliche Motivation der Verbreitung zu berücksichtigen sein, wenn diese tatsächlich unzweifelhaft feststeht. An der Bejahung eines sogenannten Anfangsverdachtes und damit der Notwendigkeit der Einleitung eines Verfahrens ändert das aber nichts. Im Übrigen versuchen wir natürlich in erster Linie, den eigentlichen Urheber dieses unsäglichen Flugblattes zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen“, erklärt Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn weiter.

Kölner Polizei mit wichtigem Hinweis im Umgang mit Fotos im Netz

In diesem Kontext weist die Kölner Polizei noch einmal auf das richtige Verhalten im Umgang mit Fotos im Internet hin.

„Der Vorfall macht deutlich, dass beim Umgang mit Fotos, deren Verbreitung von Rechts wegen verboten ist, besondere Vorsicht geboten ist. Die Polizei geht Hinweisen zu verbotenen Fotos im Netz konsequent nach. Wer solche Fotos findet, sollte sie auf keinen Fall durch Teilen oder Retweeten verbreiten.“ 

Ähnliche Hinweise nimmt die Polizei als persönliche Nachricht, Email an poststelle@polizei.nrw.de oder telefonisch unter dieser Telefonnummer: 0221/229-0 an. (mj)