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Tragischer GrundWahl in Stimmbezirk Frechen muss verschoben werden

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Unterlagen für die Briefwahl für die Kommunalwahlen 2020 in Nordrhein-Westfalen. (Symbolfoto)

von Adnan Akyüz (aa)

Frechen – Die Vorbereitungen für die Kommunalwahlen 2020 in Frechen sind von einem tragischen Fall überschattet worden. Dort ist am Donnerstag (10. September) ein Kandidat der Partei „Die Piraten“ für den Frechener Stadtrat gestorben, wie am Freitag bekannt wurde.

Die Wahl für den Wahlbezirk 18, in dem der Kandidat am Sonntag (13. September) antreten sollte, wird nachgeholt. Über Kreistag (grüner Stimmzettel), Landrat (weißer Stimmzettel) und die Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister (gelber Stimmzettel) können die Wählerinnen und Wähler dort dennoch am 13. September abstimmen, heißt des von der Stadt Frechen.

Aktuell laufen bei der Stadt Frechen sowie der Aufsichtsbehörde die Prüfungen für einen Nachwahltermin für die Kommunalwahl im Stimmbezirk 18. Die Nachwahl soll laut Stadt noch bekannt gegeben werden.

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Frechener Kandidat der Piratenpartei gestorben: Partei hat Nachfolger bestimmt

Für den verstorbenen Parteikollegen soll jetzt ein anderer Kandidat nachrücken. Marius Hövel, Sprecher der Piratenpartei für den Rhein-Erft-Kreis erklärt auf EXPRESS-Anfrage: „Wir mussten als Partei einen Nachfolger bestimmen. Dessen Unterlagen haben wir eingereicht. Der Wahlausschuss wird kommende Woche über unseren Vorschlag entscheiden.“

Aus Rücksicht auf die trauernde Familie wollte die Partei nicht, dass der Name des Kandidaten aktiv genannt wird.

Piraten-Kandidat in Frechen gestorben: Wahl für Wahlbezirk 18 wird nachgeholt

Wählerinnen und Wähler, die im Wahlbezirk 18 bereits die Briefwahlunterlagen beantragt haben, bekommen rechtzeitig zum Nachwahltermin automatisch die neuen Briefwahlunterlagen zugesendet.

Piraten-Kandidat in Frechen gestorben: Das sagt das Kommunalwahlgesetz

Das Kommunalwahlgesetz regelt in dem Fall, dass die Wahl für den Stimmbezirk ausgesetzt und nachgeholt wird. Paragraf 64, Absatz 2: „Stirbt ein im Wahlbezirk vorgeschlagener Bewerber nach der Zulassung des Wahlvorschlags, aber noch vor dem Wahltag und ist für ihn ein Ersatzbewerber auf der Reserveliste nicht vorhanden (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes), so sagt der Wahlleiter die Wahl ab und gibt bekannt, dass eine Nachwahl stattfinden wird.“ Einen neuen Termin für die Wahl des Stadtrats im Wahlbezirk 18 gibt es aber noch nicht.