Tödlicher Messer-StichMord-Anklage in Köln fallen gelassen – trotzdem lange Haft

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Der Angeklagte beim Prozessauftakt im April 2020 mit Verteidiger Dietmar Bonn.

von Thomas Werner (tw)

Köln/Rösrath – Es war ein Fall, der in Köln und Umgebung für Entsetzen sorgte: Ein 29-jähriger Mann aus Rösrath hatte im September 2019 einem 42-Jährigen ins Bein gestochen, kurz darauf war das Opfer gestorben. Am Montag (6. Juli) ist nun das Urteil gefallen: Der Täter muss für sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Urteil zu Todesfall aus Rösrath: Täter muss ins Gefängnis

Der Mann war ursprünglich wegen Mordes angeklagt. Vor Gericht hatte sich dann ergeben, dass der 29-Jährige nach dem Messerstich durch Abbinden mit Gürteln noch versucht hatte, seinen Bekannten zu retten (hier lesen Sie mehr). Demnach erfolgte das Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Aus dem Fenster schauend soll der Angeklagte sein Opfer im September 2019 erblickt und zu sich ins Haus gerufen haben. Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte den Mann verdächtigt, ihn wegen eines Waffendeliktes bei der Polizei angeschwärzt zu haben – was aber gar nicht stimmte.

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Rösrath: Mann (29) rammte Opfer Messer in den Oberschenkel 

Nachdem das spätere Todesopfer mit einem Bekannten das Haus betreten hatte, soll der Täter ein Messer gezückt und es seinem Kontrahenten in den rechten Oberschenkel gerammt haben.

Dem Vorfall ging laut Urteilsbegründung von Montag ein „Tag im Kamikaze-Modus“ voraus: Wenige Stunden vor dem tödlichen Stich war der 29-Jährige wegen einer Kokain- und Alkoholfahrt auf der Polizeiwache gelandet. Nach Blutprobe und Entlassung aus dem Polizeigewahrsam stahl der immer noch zugedröhnte Mann ein Auto. „Damit legen Sie dann diesen Horrortrip hin und fahren auf dem Weg nach Rösrath mehrere Autos platt“, sagte der Richter.

Rösrath: Tat ging „Tag im Kamikaze-Modus” voraus

Verurteilt wurde der 29-Jährige auch wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht. Auch der Führerschein des Mannes wurde eingezogen. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des seit Jahren kokainsüchtigen Mannes in einer Entziehungsanstalt an.

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Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt. (tw, hpu, dpa)