Tödliche Ebertplatz-AttackeEr stach nicht selbst zu – doch Ahmad T. muss in den Knast

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Ahmad T. (25) beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht mit Verteidiger Mario Geuenich.

Köln – Im Prozess um die tödliche Messerstecherei am 14. Oktober 2017 auf dem Ebertplatz hat das Landgericht am Mittwochnachmittag seine Entscheidung verkündet.

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Beteiligung an einer Schlägerei verurteilte es den 25-jährigen Marokkaner Ahmad T. zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten.

Messerstich nicht selbst ausgeführt

Zwar habe er den Messerstich, der den 22 Jahre alten Ghanaer Youssuf G. das Leben kostete, nicht selber ausgeführt.

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Doch er hätte bei der Auseinandersetzung zwischen Nord- und Schwarzafrikanern um Drogenreviergrenzen, bei der er eine abgebrochene Bierflasche als Waffe benutzt habe, die „Gefahr einer derartigen Eskalation voraussehen“ können, sagte Peter Koerfers, Vorsitzender Richter der 5. Großen Strafkammer.

Verteidiger hatte Freispruch gefordert

Den ursprünglichen Anklagevorwurf des Totschlags hatte schon der Staatsanwalt fallen lassen.

Er hatte fünf Jahre Gefängnis beantragt, Verteidiger Mario Geuenich dagegen einen Freispruch. Der im April gestartete Prozess  war durchsetzt von widersprüchlichen Zeugenaussagen.