+++ TICKER +++ 1. FC Köln - Darmstadt 98 live Schlussphase: FC kämpft ums Überleben – Tor in der Nachspielzeit

+++ TICKER +++ 1. FC Köln - Darmstadt 98 live Schlussphase: FC kämpft ums Überleben – Tor in der Nachspielzeit

Techno-PartyDJ legt illegal in Kölner Kanalisation auf – das gab richtig Ärger

IMG_6079

Der Angeklagte DJ Con Tacto mit Verteidiger Bernhard Scholz im Amtsgericht.

Köln – Eine illegale Techno-Party brachte einen DJ am Mittwoch auf die Anklagebank im Kölner Amtsgericht. Der 46-Jährige, der unter dem Namen „DJ Con Tacto“ bekannt ist, hatte eine ganz besondere Location für seine Veranstaltung gewählt: die Kölner Kanalisation. 

Köln: Illegale Techno-Party im Kronleuchtersaal gefeiert 

Mit etwa 30 Gästen seiner Party war der Mann aus Köln im Oktober 2018 in den Kronleuchtersaal eingestiegen. Das Regenentlastungsbauwerk war zum Zwecke seiner Einweihung im Jahr 1890 für Kaiser Wilhelm II. festlich geschmückt worden. 

Heute finden im Kronleuchtersaal etwa Klassikkonzerte statt, auch gibt es Führungen. Die besondere Atmosphäre wollte im aktuellen Fall auch der Techno-DJ nutzen. „Just for Fun“, wie er sagt. „Gewinne sollten nicht erzielt werden“, so Verteidiger Bernhard Scholz. 

Alles zum Thema Internet

Niedriger Rheinpegel ermöglichte den Zugang

Scholz betonte auch, sein Mandant sei nicht etwa ins Kanalsystem eingebrochen. Bei niedrigen Wasserstand des Rheins sei es möglich, einfach zu Fuß über die Rheinseite in die Kanalisation zu gelangen. „Er hat die Natur überlistet“, sagte Anwalt Scholz. 

Hier lesen Sie mehr: Knast-Urteil –Aussage einer Toten überführt brutalen Frauenschläger in Köln

Auf die Frage der Staatsanwältin, ob den etwas beschädigt wurde, sagte der Angeklagte: „Wir waren ganz friedlich, haben nach der Party gefegt und unseren Müll aufgeräumt.“ Die Stadt erfuhr erst im Nachhinein von der illegalen Feier, nachdem ein Video im Internet kursierte. 

DJ muss 600 Euro als Geldauflage zahlen 

„Da war ein blöder Jungenstreich“, sagte Verteidiger Scholz. Dem Mandanten sei durchaus bewusst gewesen, dass die Nutzung der Location so nicht zulässig gewesen sei. Zumal der Kronleuchtersaal ansonsten mit einer dicken Falltür gesichert sei, dem eigentlichen Zugang, wie der Richter bemerkte. 

Aufgrund geringer Schuld stellte der Richter das Verfahren jedoch gegen eine Geldauflage von 600 Euro an die Staatskasse ein. Das sei viel Geld für den Angeklagten, so Scholz, der aufgrund der Corona-Krise mit Schließungen von Diskotheken derzeit arbeitslos sei. Freunde hatten daher bereits ein Spendenkonto eingerichtet.