LeichlingenMann missbraucht kleine Stieftochter über Jahre – nun muss er in den Knast

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Der Angeklagte (39) muss sich vor dem Kölner Landgericht verantworten.

Köln/Leichlingen – Der füllige Mann aus Leichlingen, der seine Stieftochter über mehrere Jahre schwer sexuell missbraucht hat muss für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das entschied am Dienstag das Kölner Landgericht.

Richter Christoph Kaufmann sagte der Täter sei voll schuldfähig, auch wenn dessen Leben „auffällig eindimensional und verflacht“ verlaufen sei. Seine Taten hätten von einer hohen kriminellen Energie gezeugt.

Stieftochter missbraucht und gefilmt 

Eine Polizistin sagte beim zweiten Verhandlungstag, erschrocken darüber gewesen zu sein, wie der Angeklagte hauste. Es sei ein Messie-Haushalt gewesen, Fäkalien hätten in seiner Wohnung offen herumgelegen. „Er roch nach Schweiß und Fäkalien“, vermerkte sie, als er in der Vernehmung vor ihm gesessen hatte.

Der 39-Jährige hat sich über Jahre an seiner Stieftochter vergangen und alles gefilmt, das gab er zum Prozessauftakt zu. Der Schichtarbeiter hatte sich im Jahr 2014 von seiner Ehefrau getrennt, mit der er einen gemeinsamen Sohn (heute 8) hat. Die Stieftochter hatte die Frau mit in die Ehe gebracht. 

Die Kinder besuchten den Angeklagten danach meist an den Wochenenden, auch Weihnachten und Silvester. Der Missbrauch startete laut Anklage im November 2014, da war das Mädchen vier Jahre alt. An seinem Sohn hätte der Mann sich nie vergangen, wie sein Anwalt zum Prozessauftakt feststellte. 

Kinderpornos auf dem Handy sichergestellt 

Die Staatsanwaltschaft beschreibt mehrere Handlungen dem Mädchen gegenüber als „besonders erniedrigend, da sie mit einem Eindringen verbunden sind“. 15 konkrete Fälle von teilweise schwerem sexuellem Missbrauch werden dem 39-Jährigen zur Last gelegt, der Großteil ist per Video dokumentiert. 

Ermittler fanden die kinderpornographischen Videos nach einer Hausdurchsuchung in Leichlingen auf dem Smartphone des Angeklagten. Hatte er bei der Polizei noch viel abgestritten – womöglich in der Hoffnung, es würden nicht alle Videos entdeckt – räumte der Angeklagte nun alle Taten weitestgehend ein. 

WhatsApp-Kanal mit Kinderpornographie 

Paul R. stritt lediglich ab, die Videos über WhatsApp noch verbreitet zu haben. Er habe sich die Dateien aufgrund eines Handywechsels lediglich selbst zugeschickt. Auf dem Handy entdeckten die Ermittler auch einen WhatsApp-Kanal, auf dem Kinderschänder Videos und Fotos mit Kinderpornographie teilten. 

Anwalt Philipp Tietmann erklärte, sein Mandant habe seine Stieftochter als eine Art „Partnerersatz“ gesehen. Der Missbrauch ereignete sich in einem Zeitraum von mehr als vier Jahren. Der Angeklagte soll seinem Opfer gesagt haben, dass er ins Gefängnis müsse, sollte sie jemandem vom Missbrauch berichten. 

Hätten Taten verhindert werden können?

Viele der Taten hätten womöglich verhindert werden können. Im Rahmen von Ermittlungen gegen Pädophile war Paul R. bereits 2016 ins Visier der Fahnder geraten. Die Ermittlungen erstreckten sich aber zunächst auf den Onkel des Mannes, da die Downloads von Dateien über dessen Internet-Anschluss liefen. 

Schon damals hatten die Ermittler ein Video entdeckt, das den Missbrauchs des Mädchens zeigte. Trotzdem konnte der Mann noch mehr als zwei Jahre weiter agieren, da seine Rolle als Täter erst später ans Licht kam.