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Darf er das?Kölner Aral-Pächter fahndet nach Überfall auf eigene Faust – und Bingo

Pächter Andre Marc Bamberg

Aral-Pächter Andre Marc Bamberg

von Oliver Meyer (mey)

Köln – Sie sind wie Bonnie & Clyde. Gefährlich, hemmungslos und verliebt. Ein Pärchen raubte vor wenigen Tagen die Aral-Tankstelle in Köln-Niehl auf der Boltensternstraße aus. Jetzt werden beide von der Polizei gejagt, weil der Tankstellen-Pächter auf eigene Faust fahndete und ihre Fotos bei Facebook einstellte.

Sie tat so, als wolle sie bezahlen

Die Tat: Das Pärchen tauchte morgens um 3.11 Uhr in der Tankstelle auf, nahm sich aus dem Kühlregal alkoholische Getränke, die sie sofort öffneten. Pächter Andre Marc Bamberg (47): „Die blonde Täterin hatte einen Geldschein in der Hand und tat so, als wolle sie bezahlen."

Vermutlich nur, damit die Kassiererin die Kasse öffnete. Plötzlich stürmte Bonnie hinter die Theke, geriet mit der Angestellten in ein kurzes Gerangel. Sofort stürmte auch er hinter die Theke, drohte: „Geld her, sonst schlag ich dir den Schädel ein.“ Dazu zog er einen Schlagstock hervor.

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Kassiererin löste unbemerkt den stillen Alarm aus

Die Angestellte gehorchte, öffnete die Kasse. Unbemerkt drückte sie dabei auch den Knopf für den stillen Überfall-Alarm. Hilflos schaute sie zu, wie sich das Räuber-Paar die Geldscheine in die Taschen stopfte. Dann flüchteten Bonnie & Clyde aus der Tanke und verschwanden offenbar zu Fuß. Weinend blieb die Angestellte zurück und verriegelte die Tür, bis die Polizei eintraf.

Pächter eröffnete die Jagd bei Facebook

Für Andre Marc Bamberg war klar. „Ich warte nicht Monate, bis die Fotos zur Fahndung freigegeben werden und sie weitere Taten begehen.“ Nur Stunden, nachdem er die Bilder von dem Raub bei Facebook verbreitet hatte, meldete sich eine Frau, die das gefährliche Paar kennt. Demnach handelt es sich bei ihr um eine Kriminelle, die erst wegen Eigentumsdelikten wenige Tag zuvor aus dem Knast entlassen worden war. Sie soll Kölnerin sein.

Beide sind ohne Wohnsitz und flüchtig

Auch ihr Geliebter soll einschlägig der Polizei bekannt sein. Die Polizei suchte bereits an mehreren Anlaufadressen nach ihnen - vergeblich. Beide befinden sich auf der Flucht und sind derzeit ohne festen Wohnsitz.

Frage: Ist das denn erlaubt?

Udo Vetter ist Rechtsanwalt und Rechtsexperte im Bereich Internet. Er sagt: „Wer private Fahndungsaufrufe über soziale Medien wie Facebook oder Twitter verbreitet, kann sich strafbar machen. Das kann auch für die gelten, die solche Einträge retweeten oder teilen.“ Und dabei ist es nicht relevant, ob sich der geschilderte Sachverhalt später als zutreffend erweist.

Sogar die Polizei darf mutmaßliche Täter nicht in alleiniger Entscheidung zur öffentlichen Fahndung ausschreiben. Ein Richter muss eine Veröffentlichung bewilligen.

Rechtsexperte: Es kann auch großen Ärger geben

Als Privatnutzer kann man sich mit dem Posten des Fotos eines mutmaßlichen Kriminellen großen Ärger einhandeln, sagt Vetter: „Weil ja noch gar nicht erwiesen ist, ob tatsächlich der mutmaßliche Täter abgebildet ist.“

Neben zivilrechtlichen kann ein Facebook-Post auch strafrechtliche Folgen haben.