Tankstelle in WesselingKunde stellt Bier auf den Tresen, dann beginnt der Horror

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Der Prozess dreht sich um einen Überfall auf eine Aral-Tankstelle. Das Symbolfoto wurde im Januar 2020 in Leipzig aufgenommen.

Köln/Wesseling – Fünf Jahre ist es her, dass ein Mitarbeiter der Aral-Tankstelle auf der Brühler Straße in Wesseling überfallen wurde. 829 Euro aus der Kasse hatte der Täter erbeutet; er entkam unerkannt, obwohl die Polizei damals einen Hubschrauber zur Suche eingesetzt hatte. Seit Freitag muss sich der Verdächtige abermals vor dem Landgericht Köln verantworten. Zum Prozessauftakt offenbarte der Richter eine Panne.

Wesseling: Bierkauf vorgetäuscht, Tankstelle überfallen

Der Räuber hatte die Wesselinger Tankstelle am 7. April 2015 um 21.35 Uhr betreten. Unter Vorhalt einer Schusswaffe hatte er vom Verkäufer die Einnahmen aus der Kasse gefordert, anschließend flüchtete der Täter zu Fuß in Richtung Kurfürstenstraße. Als Täterbeschreibung gab die Polizei damals an: 1,70 Meter groß, schlank, schulterlange schwarze Haare und akzentfrei gesprochenes Deutsch.

Vor Gericht beschrieb der überfallene Mitarbeiter (29), dass sich der Täter zuvor länger in der Tankstelle aufgehalten habe, bis er schließlich eine Bierflasche auf den Tresen gestellt habe. In dem Moment, als der Mitarbeiter die Kasse öffnete, zog der Räuber eine Pistole.

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Wesseling: Hatte der Täter den Mitarbeiter beobachtet?

Der Täter forderte den Mitarbeiter sogar auf, die unter dem Münzfach deponierten Scheine herauszugeben, „als hätte er das mal beobachtet“.

Der Überfallene gab im Zeugenstand an, Todesangst gehabt zu haben. Später habe er sich eingeredet, mit einer Schreckschusspistole bedroht worden zu sein.

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Die Waffe wurde allerdings nie gefunden. Jahre nach dem Überfall wollte der Zeuge den mehrfach vorbestraften Angeklagten auf Polizeifotos wiedererkannt haben. Im Gerichtssaal wurde diese Aussage aber nicht bestätigt.

Köln: Gutachter bekommt falsches Foto für Identitätnachweis

Eine zentrale Rolle kommt daher nun einem Gutachter zu, der Fotos des Täters aus der Überwachungskamera der Tankstelle dahingehend auswerten soll, ob es sich dabei um den Angeklagten, der die Tat bestreitet, handelt. Der Prozess war dafür nach mehr als einem halben Jahr neu angesetzt worden.

Zum Prozessauftakt räumte der Vorsitzende Richter aber ein, dass dem Sachverständigen ein falsches Foto übermittelt wurde, er sprach von einem Lapsus. Der Richter habe versucht, per Fax das richtige Bild zu senden, da sei aber die Qualität zu schlecht gewesen. Das Vergleichsfoto soll nun eingescannt werden. Der Prozess wird fortgesetzt.