Statt Millionen-StrafenDüsseldorfer Richter: Corona-Rabatt für Kölner Brauereien

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Preisabsprachen beim Kölsch: Die Kölner Brauer wehren sich gegen die verhängten Strafen in Millionenhöhe. Unser Symbolfoto entstand 2018 in Köln. 

von Adnan Akyüz (aa)

Köln/Düsseldorf – Mehr als sechs Jahre nach der Aufdeckung eines Bierkartells durch das Bundeskartellamt beschäftigt der Fall noch einmal die Justiz. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelte am Mittwoch (10. Juni) über die Einsprüche der drei Kölsch-Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell gegen die 2014 von der Wettbewerbsbehörde verhängten millionenschweren Geldbußen.

Insgesamt hatte das Bundeskartellamt 2014 im Zuge seiner Ermittlungen gegen das Bierkartell Geldbußen in einer Höhe von rund 338 Millionen Euro gegen 11 Brauereien und 14 persönlich Verantwortliche verhängt.

Geldbußen gegen Kölsch-Brauereien wegen illegalen Preisabsprachen

Die Kölsch-Brauereien spielten dabei allerdings eine eher untergeordnete Rolle, auf sie entfielen Geldbußen von weniger als 10 Millionen Euro.

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte den Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell am Mittwoch in einem Verständigungsvorschlag eine Reduzierung der Bußgelder um mehr als 80 Prozent in Aussicht. Dabei spielt auch ein „Corona-Rabatt“ eine Rolle. Allerdings steht die Zustimmung der Prozessbeteiligten zu dem Vorstoß der Richter noch aus.

Kölsch-Brauer: Untergeordnete Rolle im Bierkartell

Der Vorsitzende Richter des 4. Kartellsenats, Manfred Winterscheidt, betonte, die drei kleinen Brauereien hätten bei dem Bierkartell nach dem bisherigen Eindruck des Gerichts allenfalls eine untergeordnete Rolle gespielt. Die Preisbewegungen seien von den großen Pils-Brauereien ausgegangen. Der Rest des Markes habe sich der Entwicklung am Ende angepasst.

Bierkartell: Pils-Brauereien im Fokus

Zwar sei möglicherweise bei den vom Kartellamt beanstandeten Treffen der Brauerei-Verantwortlichen in den Jahren 2006 und 2007 hier und da die Grenze des kartellrechtlich erlaubten überschritten worden, sagte Winterscheidt. Doch sei angesichts der Bedeutung der Preisgestaltung der Pils-Riesen für den Gesamtmarkt durchaus vorstellbar, dass auch ohne die umstrittenen Gespräche am Ende von den Kölsch-Brauereien die gleiche Preispolitik verfolgt worden wäre. Außerdem sei ein Teil der Vorwürfe möglicherweise verjährt.

Corona: Kölner Brauereien hart getroffen

Zudem signalisierte das Gericht die Bereitschaft, die dramatischen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Brauereien bei den Geldbußen zu berücksichtigen und dem Trio einen „Corona-Rabatt“ von 25 Prozent einzuräumen. Gaffel-Anwalt Johann Brück berichte in der Verhandlung, die Umsätze der Gaffel-Gruppe seien durch die behördlich angeordnete Schließung der Gastronomie in den vergangenen drei Monaten um mehr als 40 Prozent eingebrochen. Noch schlimmer sei die Ergebnisentwicklung. Im aktuellen Marktumfeld sei es schlicht nicht möglich, ein positives Ergebnis zu erzielen.

Käme es zu der vom Gericht in Aussicht gestellten Verständigungslösung, könnte die Gesamtsumme auf rund eine Million Euro oder weniger sinken. Der Prozess soll am 17. Juni fortgesetzt werden.dpa, aa)