Spektakulärer ProzessMieter klagen nach Dach-Abriss, Urteil ist ein kölscher Hammer

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Die Mieter Rick Gebauer und Katja Bechtel ärgern sich über das Vorgehen der Vermieterin. Im Verfahren haben sie Recht bekommen.

von Adnan Akyüz (aa)

Köln – Kölns irrster Miet-Streit der letzten Monate wurde seit vergangener Woche vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt. Jetzt ist das Urteil da – und es ist ein kölscher Hammer!

Am 6. Januar wurde den Mietern Katja Bechtel und Rick Gebauer das Dach über dem Kopf abgerissen. Da die Mieter mit den Baumaßnahmen nicht einverstanden waren, klagten sie gegen die Vermieterin Anke Leineweber. Währenddessen wird die Vermieterin im Netz als „Abriss-Anke“ verspottet.

Vor dem Prozess sagte die Vermieterin Anke Leineweber: „Ich bin nicht die Hexe, zu der ich gemacht wurde. Es ist alles mit Einwilligung der Mieter passiert. Sie sagen aber trotzdem, dass sie nichts davon wussten“.

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Leineweber, die auch Fachanwältin für Baurecht ist, vertrat sich selber vor Gericht. Vor Gericht erklären die Mieter über ihren Kölner Anwalt Sven Forst, dass sie wieder in der Wohnung wohnen wollen. Die Vermieterin dazu: „Das kann ich mir nicht vorstellen.“

Die Vermieterin hat die Wohnung schon an neue Mieter vermietet, die bereit seien, einen Baukostenzuschuss in Höhe von 20.000 Euro zu leisten. Den Betrag würden sie dann abwohnen.

Der Mieter-Anwalt beantragte, dass die Wohnung nicht an neue Mieter vermietet werden darf.

Für den Richter war die entscheidende Frage, ob die Vermieterin verbotene Eigenmacht angewandt hat. Also, ob sie auf eigene Faust gehandelt und den Besitzschutz der Mieter verletzt hat.

Eine mündliche Vereinbarung, worauf sich die Vermieterin beruft, war für den Richter „wenig praktikabel“, da die Mieter diese nicht getroffen haben wollen. Viel mehr sei der Umstand, dass die Tür abgeschlossen war, entscheidend.

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„Auch, wenn sich die Mieter nicht an eine Absprache gehalten haben, rechtfertigt das keine verbotene Eigenmacht“, so der Richter. Wenn eine Tür abgeschlossen sei, wolle der Mieter damit signalisieren, dass nicht in die Wohnung eingedrungen wird, so der Richter weiter.

Am Donnerstag (7. Mai) ist das Urteil gefallen: Die Vermieterin muss ihre Sanierung rückgängig machen, die abgerissenen Wände und das Dach müssen wieder aufgebaut werden.

Der Zivilrichter entschied, dass die Vermieterin die Bewohnbarkeit der Wohnung für das Mieterpaar wiederherzustellen habe. „Insbesondere durch die Wiederherstellung der Decke, der Außenwände einschließlich der Fenster sowie der Innenwände“, hieß es im Beschluss in dem einstweiligen Verfügungsverfahren. Außerdem dürfe die Vermieterin die Wohnung nicht weitervermieten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Übrigens: Die Mieter, die jetzt übergangsweise woanders untergekommen sind, haben nach dem Abriss viel Solidarität erfahren. So gab es aus der Punk-Szene Unterstützung für die Mieter.

Soli-Album für Kölner Mieter nach Dach-Abriss

Unter dem Titel „Abriss-Anke das Handwerk legen“ haben 41 Musiker und Bands, darunter die Kölner Punk-Band „Mülheim Asozial“, jeweils ein Lied für ein Album beigesteuert. Das gibt es gegen Zahlung zum Download. Der Erlös soll laut der Plattenfirma „Rilrec“ zu 100 Prozent den Mietern zu Gute kommen.