Skandal um totes BabyRüge vom BGH: Ließ Kölner Richterin den wahren Killer laufen?

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Die 4. Große Strafkammer um die Vorsitzende Richterin Ulrike Grave-Herkenrath sprach das Urteil, das der BGH nun rügt.

Köln – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Kölner Landgerichts zum gewaltsamen Tod eines Säuglings regelrecht zerpflückt. Die Beweiswürdigung von Richterin Ulrike Grave-Herkenrath sei „insgesamt widersprüchlich und lückenhaft“. Dies könnte nun dazu führen, dass der mutmaßliche wahre Täter nie belangt wird. Der Tod von Baby Ilias wird womöglich nie gesühnt.

Köln: Freispruch für Vater, Haft für Mutter des Babys

Das Landgericht hatte den Vater des sieben Monate alten Säuglings im Februar 2019 vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen und die Mutter zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Der BGH kam nun zu dem Schluss, das Urteil von  Richterin Grave-Herkenrath beruhe auf einer rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung. Somit komme eher der Vater als Täter in Betracht.

Vater aus Kerpen kann nicht mehr belangt werden

Das Problem: Da die Staatsanwaltschaft den damaligen Freispruch nicht angegriffen, sondern befürwortet hatte, wurde das Urteil gegen Ilias Vater rechtskräftig  – er kann somit nicht mehr belangt werden, würde er nicht noch selbst ein spätes Geständnis ablegen.

Das Landgericht muss den Fall nun neu  bewerten, allerdings  wird nur noch gegen die Mutter des getöteten Kindes verhandelt; weil deren Verteidiger gegen die Haftentscheidung Revision eingelegt hatten. Wird im Revisionsprozess auch die Mutter freigesprochen, würde niemand  für den Tod von Ilias zur Verantwortung gezogen.

Landgericht: Mutter habe aus Überforderung gehandelt

Richterin Grave-Herkenrath hatte die Schuld am Tod des Kindes bei der Mutter gesehen. Im März 2018 soll die Kerpenerin aus Überforderung und Erschöpfung so heftig auf den Säugling eingewirkt haben, sodass dieser mit der rechten Seite des Kopfes gegen einen eckigen Gegenstand in der Wohnung stieß oder aufschlug.

Dadurch erlitt Baby Ilias eine schwere Schädelfraktur und ein massives Hirnödem, woran er starb (hier lesen Sie mehr). Die 24-Jährige hatte  den Vater von Ilias  zunächst im Prozess nicht belastet, im letzten Wort aber gesagt:  „Mein Ehemann ist der einzige, der weiß, dass ich unschuldig bin.“

Sie habe ihr Kind nie geschlagen und nicht gewusst, dass es in Gefahr gewesen sei. Eine Schutzbehauptung, so die Richterin damals.

BGH: Vater machte sich im Nachhinein verdächtig

Dass auch der als aggressiv geltende Ehemann das Kind misshandelt, bei früherer Gelegenheit auch gebissen haben könnte, habe das Landgericht ausgeblendet, so der BGH.

Der 49-Jährige habe sich etwa dahingehend verdächtig gemacht, dass er nach dem Tod des Babys den Kinderarzt aufgesucht hatte, um eine Bescheinigung zu erlangen, Ilias sei  immer in unversehrten Zustand in die Praxis gebracht  worden – es war der Versuch, die Obduktion zu verhindern, die  letztlich die schweren Verletzungen offenbarte.

Hat Kölner Richterin die falsche Person verurteilt?

„Es ist nicht auszuschließen, dass das Landgericht bei rechtsfehlerfreier Würdigung der erhobenen Beweise im Hinblick auf die Täterschaft der Angeklagten zu einem anderen Beweisergebnis gelangt wäre“, so der BGH.

Heißt konkret: Die Kölner Richter haben womöglich die Falsche verurteilt. Das wäre ein Fehlurteil, das bezüglich des Vaters von Ilias  nicht mehr korrigiert werden kann.