Skandal im Kölner ErzbistumVerurteilt: Priester trotz Kindesmissbrauch weiter im Amt

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Das Erzbistum Köln hat den Fall selbst bekanntgegeben. (Symbolbild)

von Thomas Werner (tw)

Köln – Skandal im Erzbistum Köln: Dort ist ein Priester trotz einer Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern weiter in der Seelsorge tätig geblieben. Das teilte das Erzbistum am Dienstag mit. Der 85-Jährige befindet sich seit 2002 im Ruhestand und ist inzwischen nicht mehr in der Seelsorge tätig.

Erzbistum Köln: Priester trotz Verurteilung weiter im Amt

Der Mann wurde den Angaben zufolge 1972 wegen „fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen“ zu einer Haftstrafe verurteilt und 1988 wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen zu einer Bewährungsstrafe. Dies hielt die katholische Kirche jedoch nicht davon ab, ihn weiterhin als Seelsorger einzusetzen. Im Laufe seiner Priesterlaufbahn wirkte er unter anderem in Köln, Essen, Bocholt, Recklinghausen, Moers und Bochum.

Peter Frings, der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, war im Mai 2019 durch ein Schreiben auf den Fall aufmerksam gemacht worden. Das Erzbistum Köln hatte daraufhin der Rechtsanwaltskanzlei in München, die seit Anfang 2019 alle Fälle von sexuellen Missbrauch des Erzbistums untersucht, auch das Aktenmaterial der anderen Bistümer für diesen Fall zur Verfügung gestellt.

Priester trotz Verurteilung im Amt: Erzbistum zeigt sich erschüttert

Der Interventionsbeauftragte des Erzbistums Köln, Oliver Vogt, zeigte sich erschüttert darüber, dass ein Priester, der zweimal rechtskräftig verurteilt wurde, dennoch weiter in der Seelsorge bleiben konnte. „Dieser Fall wirft in besonders bedrückender Weise Fragen auf, die gründlich aufgearbeitet werden müssen: Wie konnte man einen Priester, der sich des Missbrauchs schuldig gemacht hat, dennoch weiter in der Seelsorge arbeiten lassen?”

Priester in Köln: Aufarbeitung in unabhängigen Händen

Die Aufarbeitung des Falls, so betonte Vogt weiter, habe man deshalb bewusst in unabhängige Hände gegeben. „Die Öffentlichkeit und insbesondere die Betroffenen haben ein Recht zu erfahren, wer in den Bistümern die Entscheidungen über einen weiteren seelsorglichen Einsatz zu verantworten hatte. Die Verantwortlichen werden nach Abschluss der Untersuchungen namentlich genannt. Sie haben große Schuld auf sich geladen und den Täterschutz und das Ansehen der Institution über den Schutz der Betroffenen gestellt.“

Kölner Priester kehrte 1989 in die Stadt zurück

Der Priester war von Februar 1960 bis Dezember 1963 Kaplan in Köln-Weidenpesch gewesen, direkt im Anschluss Kaplan in Köln-Porz (bis Februar 1970). Bis 1989 war er in anderen Städten tätig, kehrte aber im September 1989 als Altenheimseelsorger im Clarenbachwerk Köln zurück.

Die Akten aus den drei Bistümern, so betonte der Interventionsbeauftragte des Erzbistums Köln weiter, seien teilweise sehr lückenhaft. „Da wir nicht ausschließen können, dass es in allen drei Diözesen weitere Betroffene gibt, bitten wir darum, dass diese sich bei einer der beauftragten, externen Ansprechpersonen in den Diözesen melden.“