Hitlergruß bei SchulausflugBergheim-Skandal: Jetzt ist klar, wie die Schule reagiert

von Thomas Werner (tw)

Köln/Bergheim – Die Gesamtschule Bergheim gilt im Rhein-Erft-Kreis als Vorzeige-Schule im Kampf gegen Rassismus und für Integration.

1.067 Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule auf der Herbergerstraße in Quadrath-Ichendorf, 502 davon haben einen Migrationshintergrund. Erst im Juni 2019 wurde die Schule vom Bundestags-Abgeordneten Georg Kippels als „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage” ausgezeichnet.

Hitlergruß gezeigt: Bergheimer Schülerinnen sorgen für Eklat

Doch nun erschüttert ein Eklat die Schule, der zumindest auf die beteiligten Personen ein anderes Licht wirft.

Bei einem Schulausflug einer 10. Klasse zeigten die beiden Schülerinnen Maike O. und Samira C. (Namen geändert) den Hitlergruß, ließen sich dabei fotografieren und verbreiteten das Bild sogar über ihre WhatsApp-Profile.

Eine Mutter, deren Kind ebenfalls auf die Schule geht, zeigt sich im Gespräch mit EXPRESS schockiert: „Gerade in dieser Klasse befinden sich einige Kinder mit Migrationshintergrund. Die werden durch diese Geste diskriminiert.”

Gesamtschule Bergheim: Hitlergruß bei Schulausflug gezeigt

EXPRESS sprach mit Schulleiter Claus Wallat, der den Vorfall im Gespräch bestätigt. „Das Bild wurde uns anonym zugesendet. Die Lehrkräfte haben auf dem Ausflug nichts von dem Bild mitbekommen.”

Die Frage nach der Bewertung der Aktion stellt sich für Wallat allerdings nicht. „Wir verurteilen die dargestellte Geste.”

Seinen Informationen zufolge sollen zwei weitere Schülerinnen bei den Aufnahmen dabei gewesen sein, die allerdings auf dem Bild, das EXPRESS vorliegt, nicht zu sehen sind.

Wurden die Schülerinnen für den Vorfall bestraft? Und wenn ja, wie? Darüber macht Schulleiter Wallat keine Angaben. „Aus rechtlichen Gründen”, wie er erklärt.

Laut EXPRESS-Informationen sollen die Schülerinnen aber zumindest nicht von der Schule verwiesen oder suspendiert worden sein. Diese Version bestätigt Dirk Schneemann, stellvertretender Pressesprecher der Bezirksregierung Köln, dort zuständig für Vorfälle in Schulen: „Die Schulleitung hat nach Bekanntwerden sofort reagiert und die betroffenen Schüler zu einem Gespräch einbestellt, ebenso wurden die Eltern informiert. Die Schüler haben ihre gedankenlose Dummheit eingesehen und sich hierfür entschuldigt”, erklärt er.

Hitlergruß bei Schulausflug: Bezirksregierung äußert sich zum Fall in Bergheim

„Weder stand hinter diesem spontanen Einfall eine politische Botschaft oder beabsichtigte Diskriminierung, noch sind die Schüler im schulischen Umfeld bisher durch rassistische bzw. antisemitische Äußerungen/Handlungen aufgefallen”, so Schneemann weiter. Deshalb habe die Schule auch „verhältnismäßig” und mit schulischen Ordnungsmaßnahmen reagiert.

Hitlergruß bei Schulausflug: Schule für Integrationsarbeit ausgezeichnet

Für die empörte Mutter, die anonym mit dem EXPRESS über den Vorfall sprach, eine Katastrophe. Vor allem vor dem Hintergrund, dass sich die Schule als Anti-Rassismus-Vorbild positioniert.

„Beleidigungen, Diskriminierungen und Mobbing in jeglicher Form dulden wir ebenso wenig wie Gedankengut, das gegen das Grundgesetz verstößt”, heißt es in der Schulordnung der Gesamtschule Bergheim unter Punkt 9, „Konfliktregelung”.

Die anonyme Mutter kann davon in der aktuellen Situation nicht viel erkennen. Sie wirft der Schule vor, keine ausreichenden Sanktionen ergriffen zu haben: „Die Schule tut die Aktion als dummen Spaß ab, ernste Konsequenzen gibt es nicht. Aber gerade in der heutigen Zeit muss so etwas geahndet werden. Ich finde es unerhört, dass die Schule die Mädchen schützt. Die Aktion ist mit nichts zu entschuldigen.”

Hitlergruß bei Schulausflug: strafrechtliche Folgen für die Schülerinnen

EXPRESS hat die Gesamtschule Bergheim gebeten, zur Aufarbeitung des Falls einen Kontakt zu den Schülerinnen oder deren Erziehungsberechtigten herzustellen. Dieser Vorschlag wurde von der Schule abgelehnt.

Ob der Vorfall auch strafrechtliche Folgen hat, steht aktuell noch nicht fest. Auch der Schule liegen dazu keine Informationen vor.

Laut Paragraph 86a („Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen”) des Strafgesetzbuches ist das Zeigen des Hitlergrußes in Deutschland verboten.