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Unglaubliche StorysSiegauen-Vergewaltiger eskaliert in Kölner Knast komplett

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Siegauen-Vergewaltiger Eric X. muss sich erneut vor Gericht verantworten.

Köln  – Eric X. war bei der Belegschaft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Köln bekannt für sein aggressives Auftreten. Das Bonner Landgericht hatte den Ghanaer zu elfeinhalb Jahren wegen schwerer Vergewaltigung und Erpressung verurteilt.

Kurz nach seiner Ablehnung als Asylbewerber hatte der Flüchtling Anfang April 2017 zwei Camper in den Bonner Siegauen überfallen und die junge Frau mit vorgehaltener Säge vor den Augen ihres Freundes vergewaltigt (hier mehr lesen).

Tage später war er verhaftet worden. Der Fall machte seinerzeit bundesweit Schlagzeilen.

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Trotz eindeutiger Genspuren bestritt der Täter das Sexualverbrechen begangen zu haben. Während sein Anwalt Revision gegen das Urteil einlegte, randalierte sein Mandant häufig hinter den Gefängnismauern. So legen es weitere Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft nahe.

Siegauen-Vergewaltiger: Straftäter muss sich erneut verantworten

Im März des kommenden Jahres muss sich der 33-jährigen Sexualstraftäter erneut vor Gericht verantworten: Dieses Mal geht es um schwereBrandstiftung in seiner Gefängniszelle (hier mehr lesen), zudem soll der Sohn eines ghanaischen Plantagenbesitzers JVA-Beamte massiv bedroht haben.

Die Anklage listet nach Informationen des EXPRESS folgende Vorfälle auf: Am ersten Weihnachtstag begleiteten zwei Vollzugsbeamte den Häftling nach dem Duschen zurück in seine Zelle Nummer 108. Auf dem Weg dorthin gab Eric X. ein Versprechen ab: Bis zum Ende des Jahres würden beide tot sein. Die JVA-Mitarbeiter machten Meldung von dieser Drohung, da Eric X. bereits in der Vergangenheit häufiger durch gewalttätige Ausbrüche aufgefallen war.

JVA Köln: Sexualstraftäter bedroht Beamte mit dem Tod

Am 22.1.2018 beschimpfte der Gefängnisinsasse erneut zwei JVA-Beamte, die ihn aus dem Duschraum führten. Auf Englisch kündigte der Sexualstraftäter an, er werde dem Leiter des Sicherheits- und Ordnungsdienstes und seinem Kollegen große Probleme bereiten. Sollte er freikommen, werde er die beiden JVA-Beschäftigten umbringen.

Weil der Gefangene zu den Problemfällen in der größten JVA in NRW zählte, lässt die Gefängnisleitung den Haftraum durch eine Videokamera überwachen.

14. Februar 2018, gegen ein Uhr morgens nimmt die Kamera Bewegungen in Zelle 108 wahr: Eric X. verdeckt die Linse mit einem großen Blatt Papier. 25 Minuten später fällt das Blatt hinunter, die weiteren Aufnahmen zeigen, wie der Häftling seine Matratze auf einen Tisch bugsiert. Die Bettunterlage steht bald lichterloh in Flammen. Zuvor hat der mutmaßliche Brandstifter das Zellenfenster geöffnet. Hektisch hastet Eric. X. durch den Raum, während sich das Feuer rasend schnell ausbreitet. Der dichte Rauch verhindert weitere klare Bilder vom Geschehen.

JVA Köln: Häftling mit schwerer Rauchvergiftung

Um 1.40 Uhr bemerkt ein JVA-Wachtmeister den Vorfall. Er reißt die Zellentür auf und zieht den bewusstlosen Insassen aus der Zelle. Eric X. zieht sich schwerste Verletzungen zu. 23 Prozent seiner Hautpartien sind verbrannt. Auch erleidet er eine schwere Rauchvergiftung. Längere Zeit legen ihn die Ärzte in ein künstliches Koma. Es dauert Monate, ehe er wieder halbwegs genesen ist.

Das Motiv für seine Tat gibt den Anklägern bis heute Rätsel auf. War es ein Selbstmordversuch oder spielten krude Ausbruchsgedanken eine Rolle ?

So lebte der Siegauen-Vergewaltiger in Ghana

Die Vita des Angeklagten führt in die Zwillingsstadt Sekondi-Takoradi. In der drittgrößten Küstenmetropole Ghanas wächst Eric X. als Sohn eines vermögenden Kakaoplantagenbesitzers auf. Seine Mutter ist die Zweitfrau des Patriarchen. Sie bringt den einzigen Stammhalter zur Welt. Aus der Ehe mit der Erstfrau gehen neun Töchter hervor.

Doch nur Eric X. darf die höhere Schule besuchen, und absolviert dort seinen Abschluss, der mit dem hiesigen Abitur vergleichbar ist.

Siegauen-Vergewaltiger: Schwager in Ghana erschlagen

Die große Zäsur beginnt mit dem Tod des Vaters im Jahr 2014. Erbstreitigkeiten folgen. Eric X. gerät mit einem Schwager aneinander und erschlägt ihn mit einem Stock. Aus Angst vor der Rache seiner Halbschwestern flieht der Täter schließlich nach Libyen. Dort arbeitet er in einer illegalen Schnapsfabrik.

Schleuser: Mit Schlauchboot Flucht nach Italien

Nach einer Razzia flieht er aus Angst vor Entdeckung. Er lernt Schleuser kennen, die ihn gegen entsprechendes Honorar in ein Schlauchboot zur Überfahrt nach Italien setzen. Wohlwissend, dass diese Passage mit dem untauglichen Gefährt nie gelingen kann.

Die Schleuser rechnen allerdings auf die Hilfe von Rettungsorganisationen, die mit ihren Schiffen das Mittelmeer entlang der libyschen Küste durchstreifen. Als das Schlauchboot zu sinken droht, hat Eric X. Glück. Ein Rettungsschiff einer Hilfsorganisation nimmt die havarierten Passagiere an Bord.

Ende Juni 2016 erreicht der Ghanaer Italien. Er stellt einen Asylantrag. Doch das Leben dort behagt ihm nicht, zumal die Italiener ihn zurück in seine Heimat schicken wollen. Ghana gilt als sicheres Herkunftsland.

Im Februar 2017 reist der Migrant mit dem Zug weiter über die Alpen und erreicht Frankfurt/Main. Mit dem Bus fährt er nach Dortmund weiter. Am 20. Februar bittet er dort erneut um Asyl. Obschon er keine Chance auf einen positiven Bescheid hat und eigentlich nach dem Dublin-Abkommen in das Land seines ersten Asylantrags abgeschoben werden müsste, prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Grund rechtlicher Vorgaben seinen Fall durch. Deshalb wird Eric X. Anfang März in einer zentralen Flüchtlingseinrichtung in Bonn untergebracht.

Bundesamt ordnet Abschiebung aus Deutschland an

Am 17. März ordnet das BAMF seine Abschiebung an. Eric X. klagt dagegen. In der Nacht des zweiten April 2017 streift er durch die Bonner Siegauen, zuvor hat er eine Macheten ähnliche Säge gestohlen. Er trifft auf ein Studentenpaar, dass er in ihrem Zelt überfällt, die junge Camperin muss ein unsägliches Martyrium über sich ergehen lassen. Danach flüchtet der Täter.

Tags darauf lehnt das Verwaltungsgericht Köln den Asyleinspruch ab, Eric X. muss nun außer Landes. Etliche Tage vergehen, ehe die Kripo den damals 31-Jährigen aufspürt und festnimmt. 

Siegauen-Vergewaltiger: Elfeinhalb Jahre Haft 

Im ersten Anlauf wird er zu elfeinhalb Jahren verurteilt, nach der erfolgreichen Revision verhängt eine zweite Strafkammer zehn Jahre Haft. Eine Gutachterin attestiert dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Dissozial gepaart mit einem Hang zum Narzissmus (Selbstverliebtheit). Ferner charakterisiert sie ihn als labilen, emotional sprunghaften Delinquenten. Dennoch attestiert die Expertin ihm die volle Schuldfähigkeit.

Die Kölner Staatsanwaltschaft würde Eric X. im Brandstifter-Verfahren erneut auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen. Bisher, so folgern die Ankläger, gebe es allerdings anhand des Krankheitsbildes keine Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit. 

JVA Köln: Videoaufnahmen ohne rechtliche Grundlage?

Martin Mörsdorf, Verteidiger des Angeklagten, wird sich auf zwei rechtliche Punkte im anstehenden Prozess konzentrieren: „Aus meiner Sicht sind etwa die belastenden Videoaufnahmen aus der Zelle zum Brandgeschehen ohne jegliche rechtliche Grundlage gemacht worden und somit im Prozess nicht als Beweis zu verwerten.“

Ferner erwartet der Anwalt, dass die Richter einen relativ milden Strafaufschlag verhängen werden. „Denn glaubt man der Anklage, hat mein Mandant durch seine Taten vor allem nur sich selbst geschadet.“