+++ EILMELDUNG +++ Mehrere Verletzte Kölner Bäckerei in die Luft geflogen – Polizei und Feuerwehr vor Ort

+++ EILMELDUNG +++ Mehrere Verletzte Kölner Bäckerei in die Luft geflogen – Polizei und Feuerwehr vor Ort

Sie stritt alles abOdenthaler (63) von Ehefrau erstochen – so lange muss sie in Haft

IMG_2632

Die Angeklagte (61) mit ihren Verteidigern Karl-Christoph Bode und Ingmar Rosentreter im Landgericht.

Köln – Eine ehemalige Ford-Mitarbeiterin aus Odenthal wurde wegen Totschlags zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Laut Überzeugung des Landgerichts hatte die 61-Jährige ihren Ehemann erstochen. Bis zuletzt hatte die Frau geleugnet. 

Odenthal: Mann im Schlaf erstochen, Frau in Köln vor Gericht

Am 17. Juni vergangenen Jahres soll die Angeklagte das Schlafzimmer im ersten Stock des gemeinsamen Einfamilienhauses verlassen, dann im Erdgeschoss ihren Mann attackiert haben, der nach Alkoholkonsum am Vorabend auf der Couch gelegen hatte. Ein Stich bohrte sich zwischen den Rippen durch und verletzte die Lunge, sodass der 63-Jährige verblutete. „Aus unbekanntem Grund“ habe die Frau zugestochen, so formulierte es der Staatsanwalt.

Die Ehefrau hatte selbst den Notruf gewählt, aber jede Tatbeteiligung bestritten. Auch der Mann, der beim Eintreffen der Sanitäter noch lebte, hatte seine Frau nicht beschuldigt. Dem Vernehmen nach soll er die Wunde aber als nicht so schwerwiegend eingeschätzt haben, dass man daran versterben könnte. Es soll wenig Blut aus dem Körper sein, demnach verblutete er nach innen.

Alles zum Thema Ford

Köln: Tochter umarmt ihre Mutter im Gerichtssaal

Offenbar glaubten auch Familienangehörige an die Unschuld der Frau; die Tochter war zum Prozessauftakt anwesend und nahm ihre Mutter nach dem Verhandlungstag in die Arme.

Die Staatsanwaltschaft hingegen glaubte nicht an die Theorie vom „dritten Mann“, zumal das Todesopfer keine Feinde gehabt haben soll. Der Staatsanwalt hatte sogar lebenslange Haft wegen Mordes gefordert.

Kölner Richterin: Messerattacke nach möglichem Streit

Eine dritte Person als Täter schloss die Vorsitzende Richterin Ulrike Grave-Herkenrath ebenfalls aus. Nur die Ehefrau komme als Täterin in Betracht, nur sie habe die Gelegenheit gehabt.

Die Richterin sprach von einem möglichen Streitgeschehen,  einer daraus entstandenen Spontantat, wertete die Tat daher als Totschlag. Die Unschuldsbeteuerungen der Frau waren offenbar nur Fassade. Die Verteidiger Karl-Christoph Bode und Ingmar Rosentreter hatten Freispruch gefordert.