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Urteil nach Sex-TatMann entführt Kölner Studentin, doch in den Knast muss er nicht

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Auf diesem Supermarkt-Parkplatz sprach der Täter die Studentin an.

Köln – Sie wollte nur kurz einkaufen gehen und erlebte den blanken Horror. Ein ihr fremder Mann hatte die Studentin (22) der Kölner Universität im Bereich des Lidl-Parkplatzes in der Rhöndorfer Straße in Sülz als Geisel genommen, sie unter Drohungen in seine nahegelegene Wohnung verschleppt. 

Kantigen Gegenstand in den Rücken gedrückt 

Nun musste sich der Senegalese (46) vor dem Kölner Landgericht verantworten. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hatte der Mann sein späteres Opfer vor dem Discounter zunächst angesprochen. „Hey, wie geht es dir?“, soll er gesagt haben. 

Als sich die zierliche Studentin entfernte, folgte der stämmige Mann ihr. „Er hielt der Geschädigten einen kantigen Gegenstand in den Rücken, den sie für ein Messer hielt“, führte die Staatsanwältin aus. „Komm bitte mit“, habe der Angeklagte der Studentin, die Todesangst hatte, gesagt. 

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Von Lidl-Parkplatz in Kölner Wohnung gezerrt 

Dann zerrte er sie laut Akten in seine Wohnung, die sich nur wenige Meter entfernt auf der gleichen Straße befand. „Er schloss die Tür zu“, heißt es in der Anklageschrift. Dann habe sich die Studentin auf einen Campinghocker setzen müssen. „Bleib, oder ich töte dich“, habe der Täter gesagt. 

Der Angeklagte soll der weinenden Studentin über den Kopf gestreichelt und deren Oberschenkel gestreichelt und sein erigiertes Glied an ihr gerieben haben. Als er versucht habe, ihr auf den Mund zu küssen, drehte sich das Opfer weg, sodass die Lippen des Täters nur ihre Wangen berührten. Danach ließ der Mann von der Studentin ab. Er schloss die Tür auf und ließ sie gehen. 

Anwältin: Opfer ist nach Entführung in Köln schwer traumatisiert 

In unmittelbarer Nähe zum Supermarkt befindet sich eine Polizeiwache, die Rhöndorfer Straße ist nachmittags durch die vielen Geschäfte sehr belebt. Mitbekommen hat die Entführung aber offenbar niemand.  „Meine Mandantin ist schwer traumatisiert“, sagt Opfer-Anwältin Monika Müller-Laschet. Die Geschädigte versuche nun, ihr Studium so gut es ginge abzuschließen. 

Nun ist im Prozess die Entscheidung gefallen: Weil nicht auszuschließen ist, dass der 46-jährige Senegalese aufgrund einer paranoiden Schizophrenie zum Tatzeitpunkt nicht nur vermindert sondern komplett nicht schuldfähig war, wurde er am Dienstag vor dem Landgericht auf Dauer in eine psychiatrische Einrichtung zwangseingewiesen. Die Staatsanwältin hatte zuvor wegen Geiselnahme, sexueller Nötigung und Bedrohung eine viereinhalbjährige Haftstrafe mit anschließender Unterbringung gefordert.