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Schock-Tat in KölnBehinderte (44) in Wohnheim eingesperrt und vergewaltigt

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Der Vorfall ereignete sich in einer Einrichtung für Behinderte in Köln-Kalk.

Köln – Dennis R. (27, Name geändert) leidet an einer schweren Stoffwechselerkrankung, ist mehrfach körperlich und geistig behindert. Am Mittwoch wurde der junge Mann im Rollstuhl von seinem Vater in das Kölner Landgericht geschoben; zur Anklagebank in Saal 112. Vergewaltigung wirft ihm die Kölner Staatsanwaltschaft vor, dem 27-Jährigen droht die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. 

Köln: Mitbewohnerin hörte Schreie im Wohnheim

In einer Wohngruppe für behinderte Menschen in Kalk soll sich Dennis R. laut Antragsschrift mit seinem Rollstuhl zum Zimmer einer Mitbewohnerin aufgemacht haben. „Er verriegelte die Zimmertür von innen“, so die Staatsanwältin, dann habe er die 44-Jährige schwer sexuell missbraucht. Eine weitere Bewohnerin des Hauses hörte die Schreie der Frau und alarmierte die Nachtwache. 

Mit einem Generalschlüssel öffneten die Heimmitarbeiter die Tür. Dennis R. musste die Einrichtung nach dem Vorfall im Februar 2017 verlassen, er lebt inzwischen wieder Zuhause. „Ja, auch in Wohnheimen für Behinderte gibt es Sexualität und auch hier gibt es Übergriffe“, sagte Verteidiger Ingo Lindemann und räumte die Vorwürfe für seinen Mandanten ein. 

Köln: Opfer muss wohl nicht vor Gericht aussagen

Sein Mandant sei voller Scham, auch deshalb forderte Anwalt Lindemann den Ausschluss der Öffentlichkeit, da viele intime Details preisgegeben werden müssten; dem stimmte der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck zu. Das Opfer muss im Prozess sehr wahrscheinlich nicht aussagen, Lindemann befürwortete hier die Verlesung der polizeilichen Aussage der Frau. 

Laut einer vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenen Studie haben bis zu zwei Drittel der rund 1500 befragten Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen sexuelle Gewalt erlebt. Täter seien häufig Partner und Familienangehörige, in Einrichtungen auch Kollegen und, wie im aktuellen Fall in Köln, Mitbewohner. 

Ein Urteil gegen Dennis R. wird am 20. Dezember erwartet, vor der 13. Großen Strafkammer, die  auf Sexualstraftaten spezialisiert ist,  sind noch vier Verhandlungstage vorgesehen.