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Erben und vererbenEin unbequemes aber ernstes Thema

Erben und vererben: Warum es sinnvoll ist, sich frühzeitig Gedanken über seinen Nachlass zu machen.

Erben und vererben: Warum es sinnvoll ist, sich frühzeitig Gedanken über seinen Nachlass zu machen.

In welcher Lebenssituation oder in welchem Alter soll man sich über die Themen Erbschaft, Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Gedanken machen? Wann macht es Sinn, die Vermögensnachfolge zu klären und zu ordnen? Hier stellt sich die Frage, wann und ob der letzte Wille testamentarisch oder per Erbvertrag rechtlich umgesetzt werden soll. Für Erben wiederum stellt sich im Erbfall die Frage, ob man Alleinerbe ist oder gemeinsam mit anderen geerbt hat, also im Rahmen einer Erbengemeinschaft. Nimmt man ein Erbe an, oder sind eventuell finanzielle Risiken damit verbunden. Zunächst muss man wissen, dass für den Fall, dass die Verfügung des Erbes nicht zu Lebzeiten geregelt ist, der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge geregelt wird. Auch nicht eingetragene Lebenspartnerschaften und Paare ohne Trauschein sollten sich frühzeitig mit der Erbschaftsthematik beschäftigen.

Immobilie geerbt

Zunächst sollte geklärt werden, ob die Erbschaft angenommen wird oder nicht. Denn man übernimmt dabei nicht nur das Vermögen, sondern – wenn vorhanden – auch Schulden und Verbindlichkeiten. Sollte eine Immobilie zur Erbmasse gehören, ist man als Miterbin oder Miterbe automatisch in einer Erbengemeinschaft, sofern man nicht allein erbt. Nachdem ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt wurde und vorliegt, wird sich die Erbengemeinschaft mit der weiteren Verwendung der Immobilie beschäftigen. Hier gibt es verschiedene Ansätze für die Erbengemeinschaft: Die Immobilie bleibt im gemeinsamen Bestand der Erbengemeinschaft – um etwa Mieteinnahmen zu generieren. Ein einvernehmlicher Verkauf zum aktuellen Marktpreis – um den Erlös entsprechend aufzuteilen oder Auszahlung der Miterben, um alleiniger Eigentümer der Immobilie zu werden. Für den Fall „Auszahlung der Miterben“, empfiehlt S Immobilienpartner zur Ermittlung des aktuellen Marktpreises die Hinzuziehung eines Sachverständigen. Das schafft Vertrauen und Fairness.


Kontakt Kambiz PayandehKambiz Payandeh Leiter ImmoDirekt

S Immobilienpartner GmbH Schaafenstraße 7, 50676 Köln Telefon: 0221 4737-340 kambiz.payandeh@s-immobilienpartner.de


Bezugsfreie Immobilien besser im Verkauf

Für den Fall „Verkauf zum Bestpreis“ sind die Makler der Sparkasse KölnBonn ebenfalls ein fachkundiger, regionaler Partner. Eine von ihnen gestellte neutrale Fachfrau oder ein neutraler Fachmann kann in Konfliktfällen zusätzlich unter den einzelnen Erben vermitteln. Von einer juristischen Auseinandersetzung raten die Experten ab, denn dadurch wird der Wert des geerbten Vermögens und die Beziehung zu den Miterben unnötig strapaziert. Allerdings sollten Kundeninnen und Kunden vorab klären, ob die Immobilie gerade zu ihrer Lebenssituation passt. Für die Überlegung Verkauf oder vorher doch lieber Vermietung, sollten Sie wissen, dass sich bezugsfreie Immobilien in der Regel zu einem für sie besseren Preis verkaufen lassen als vermietete Immobilien.


Unsere Tipps

  • Die sicherste Methode den Nachlass zu regeln, bietet das öffentliche Testament. Hierzu wird der letzte Wille gegen eine Gebühr durch einen Notar verfasst.
  • Weitere Vorteile bietet der Notar durch seine Verpflichtung zur Ermittlung des    Willens der Beteiligten und der Belehrung über die rechtliche Tragweite
    des Geschäfts.
  • Fachmännischen Rat erhält man zudem bei Rechtsanwälten.
  • Man sollte daran denken, auch den Digitalen Nachlass, etwa eigene Webseiten, Blogs und Profile in Sozialen Medien
    zu regeln.
  • Für den Fall, dass ein Erbe ausschlagen werden soll, muss beim Nachlassgericht eine Erklärung abgegeben werden. Dabei ist man zeitlich an Fristen gebunden. Nach Ablauf geht das Erbe automatisch über. Wenn Erben schlüssig handeln oder formlos erklären, nehmen sie die Erbschaft zudem an.