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S Immobilienpartner stellt sich vorImmobilien-Experte Andreas Fink erklärt das Erbbaurecht

Andreas Fink, Senior Makler für das linksrheinische Köln bei S Immobilienpartner

Andreas Fink, Senior Makler für das linksrheinische Köln bei S Immobilienpartner

Andreas Fink ist seit 25 Jahren in der Bau- und Immobilienbranche tätig. Bei S Immobilienpartner betreut er als Senior Makler die Bestandsimmobilien im linksrheinischen Köln. Als Experte weiß er genau, was unter Erbbaurecht zu verstehen ist und was beim Kauf eines solchen Grundstücks beachtet werden sollte. 

Herr Fink, was ist das Erbbaurecht oder die Erbpacht genau?

Umgangssprachlich wird statt „Erbbaurecht“ häufig „Erbpacht“ gesagt. Dabei ist „Erbpacht“ die ursprüngliche Form des „Erbbaurechts“, sie wurde aber in den 1950er-Jahren durch die heutigen Regeln ersetzt.

Was muss beim Erwerb eines Grundstückes mit Erbbaurecht beachtet werden

Kontakt

S Immobilienpartner Andreas Fink 0221/4737-741 andreas.fink@s-immobilienpartner.de

Im Gegensatz zum Erwerb eines unbebauten oder bebauten Grundstücks wird der Käufer eines Erbbauchrechtsgrundstückes nicht Grundstückseigentümer, sondern nur Eigentümer der vorhandenen bzw. geplanten Bebauung. Er erhält nur das Recht zur zeitlichen Nutzung des Grundstücks. Die Länge bestimmt der Erbbaurechtsgeber. Für die Nutzung kann ein Erbbauzins vereinbart werden. Läuft das Erbbaurecht ab, kann es verlängert werden.

Was gibt es beim Erbbaurechtsvertrag zu beachten?

Wichtig ist, dass es zwei Verträge sind und dass es dementsprechend zwei Urkunden gibt: Zum Einen ist da der Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Erbbauberechtigten und dem Grundstückseigentümer und zum Anderen ist eine anschließende Eintragung im Grundbuch notwendig.

Wer bestimmt den Notar bei Kauf einer Immobilie und was leistet er?

Die Anwesenheit eines Notars beim Kauf eines Grundstückes ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar garantiert unter den Vertragsparteien Käufer und Verkäufer die Neutralität. Das bedeutet, er überwacht, dass weder für die eine noch die andere Partei Vor- oder Nachteile entstehen. Zudem beschäftigt sich der Notar mit der korrekten rechtlichen Abwicklung und kümmert sich darum, dass der Kaufvertragspreis risikolos gezahlt werden kann und eine endgültige Eigentumsumschreibung stattfinden kann. Bezahlt wird der Notar durch den Käufer, dieser darf ihn auch bestimmen.

Viele Familien standen schon vor dem Problem: Ein Mitglied, das eine Immobilie besitzt, wird aufgrund von Krankheit geschäfts- oder handlungsunfähig. Wie gehe ich mit der Situation richtig um?

Jeder sollte zu Lebzeiten, wenn man in vollem Maße geschäftsfähig ist, mit seinen Angehörigen eine notariell beglaubigte Generalvollmacht erstellen. Diese ermöglicht es, alle Geschäfte und Entscheidungen auf eine oder mehrere Personen aus seinem familiären oder sozialen Umfeld zu übertragen. Gesetzliche Vorgaben gibt es nicht, jedem ist das Ausstellen einer solchen Vollmacht selbst überlassen. Wer verheiratet ist und Kinder hat, könnte außerdem ein Berliner Testament verfassen. Dieses stellt sicher, dass der andere Ehepartner das komplette Vermögen des Verstorbenen bekommt. Denn per Gesetz würde es anderenfalls je zur Hälfte an den Ehepartner und die Kinder gehen. 

Haben Sie noch Fragen rund um das Thema Erbbaurecht oder Ihren Immobilienverkauf? Dann rufen Sie Andreas Fink unter 0221/4737-741 an.