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Ablaufdatum erreicht?Darum sollten Sie Ihren Energieausweis kontrollieren

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Der Energieausweis gibt Kaufinteressenten oder zukünftigen Mietern Auskunft über die Effizienz der Immobilie.

Wer heute eine Immobilie vermieten oder verkaufen will, braucht einen Energieausweis. Dieser gibt Auskunft über die Effizienz eines Hauses oder einer Wohnung. Seit 2002 ist er Pflicht für Neubauten und seit 2008 auch für alle anderen Immobilien. Achtung: Nach zehn Jahren verliert der Ausweis seine Gültigkeit. Viele müssen sich also um eine Erneuerung bemühen. Schließlich drohen bei Missachtung Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Verbrauch oder Bedarf?

Nur Fachleute, wie Architekten, Energieberater oder Ingenieure dürfen die Ausweise ausstellen. Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Varianten: Der Verbrauchsausweis nennt den Energieverbrauch auf Basis der vergangenen 36 Monate. Anders der Bedarfsausweis: Er enthält die Einschätzung eines Experten, der anhand des Zustandes von Gebäude und Heizung den Bedarf ermittelt. Dieser ist deutlich teurer als Ersterer.

Unterschiedliche Verordnungen beachten

Welchen Ausweis Sie benötigen, hängt vom Baujahr, der Anzahl der Wohnungen und dem energetischen Zustand ab. Zudem haben sich die Anforderungen an die Ausweise stark verändert. Je nachdem, welche Energiesparverordnung zum Erstellungsdatum galt, kann ein und dieselbe Immobilie in die „rote“ oder die „gelbe“ Kategorie fallen. Anhand der einer Ampel nachempfundenen Farben erkennen Interessierte, ob die Immobilie eher zu den „Energieverschwendern“ zählt oder doch als vorbildlicher „Sparmeister“ auftritt. Falls Sie also planen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu verkaufen oder zu vermieten, checken Sie vorher Ihren Energieausweis und kümmern Sie sich, wenn nötig, um einen neuen.