Rom bestätigt UrteilKölner Kardinal Woelki entlässt Missbrauchstäter

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Rainer Maria Kardinal Woelki: Der Erzbischof hat einen Geistlichen jetzt aus der Kirche entlassen. Das Foto stammt aus dem Jahr 2019.

Köln/Rom – In einem besonders aufsehenerregenden Fall innerhalb des Missbrauchskandals der katholischen Kirche in Deutschland hat der Vatikan die vom Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki veranlasste Entlassung des betreffenden Geistlichen aus dem Klerikerstand bestätigt.

Die Glaubenskongregation in Rom habe die im November vom Kirchengericht des Erzbistums Köln gefällte schwerste Kirchenstrafe für Kleriker bestätigt, teilte das Erzbistum am Mittwoch mit.

A. wurde in den 70er und 80er Jahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt

Der mittlerweile 87 Jahre alte A. wurde in den 70er und 80er Jahren von staatlichen Gerichten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt, dennoch war er jahrzehntelang weiter in den Bistümern Köln, Münster und Essen als Priester im Einsatz. Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck und der Münsteraner Bischof Felix Genn räumten vergangenen Monat in dem Fall Versagen ein.

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Der Kölner Kardinal Woelki hatte im Juni vergangenen Jahres A. per Dekret die öffentliche Ausübung priesterlicher Dienste untersagt. Im Anschluss lief das nun abgeschlossene Verfahren gegen den Mann.

Der Generalvikar des Erzbischofs von Köln, Markus Hofmann, erklärte, Woelki und er begrüßten, „dass Rom das Strafmaß im Fall A. bestätigt hat“.

Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand komme das kirchenrechtliche Verfahren in diesem Fall „endlich zum Abschluss“. Hofmann verwies darauf, dass gegen A. „die schwerste Kirchenstrafe für Kleriker verhängt“ worden sei, „was das erschütternde Ausmaß des angerichteten Unheils deutlich macht“.

Kölner Kardinal Woelki „sehr erleichtert“

Woelki zeigte sich über die Nachricht aus Rom „sehr erleichtert“. „Ich hoffe, dass dieses deutliche Urteil für die Betroffenen ein Stück Gerechtigkeit schafft“, erklärte der Kölner Kardinal.

Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand verliert A. für immer alle mit der Priesterweihe verbundenen Rechte und Privilegien. Er darf keine Sakramente mehr spenden und den priesterlichen Dienst in keiner Weise mehr ausüben.

In einem anderen Missbrauchsfall waren jüngst Vertuschungsvorwürfe gegen Woelki erhoben worden. Der Kölner Erzbischof wandte sich daraufhin an Papst Franziskus mit der Bitte, die gegen ihn erhobenen kirchenrechtlichen Vorwürfe zu prüfen.

Missbrauchsvorwürfe in der katholischen Kirche

Woelki hatte eingeräumt, 2015 Missbrauchsvorwürfe gegen einen mittlerweile verstorbenen Priester nicht nach Rom weitergemeldet zu haben. Er begründete dies mit einer fortgeschrittenen Erkrankung des zu der Zeit bereits dementen Priesters sowie damit, dass das mutmaßliche Missbrauchsopfer ausdrücklich nicht an der Aufklärung habe mitwirken wollen.

Der nun abgeschlossene Fall hat mit den Vertuschungsvorwürfen zwar nichts zu tun. Allerdings forderte etwa der Münsteraner Bischof Genn vergangenen Monat vom Erzbistum Köln, Angaben zum Priester A. aus einem von Woelki zurückgehaltenen Gutachten zu veröffentlichen. (afp)