Autofahrer, aufgepasst„Ein-Monats-Fahrverbote“ – Stadt Köln reagiert

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Eine mobile Blitzanlage auf der Deutzer Brücke. Das Foto wurde am 28. März 2020 aufgenommen.

Köln – Nochmal Glück gehabt... Autofahrer, die nach dem 28. April wegen eines Tempoverstoßes den Führerschein abgeben und ein Bußgeld zahlen mussten, können jetzt aufatmen.

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Die Stadt Köln will nach eigenen Angaben „so schnell und so unbürokratisch wie möglich“ unter anderem die „Ein-Monats-Fahrverbote“ von Amts wegen aufheben. Grund ist ein rechtlicher Formfehler bei Änderung des Bußgeldkatalogs in Deutschland.

Fahrverbot ab einer Überschreitung von 21 km/h 

Seit Frühjahr gelten nach der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) höhere Strafen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 bis 15 km/h kostet laut neuem Bußgeldkatalog zum Beispiel 40 Euro, statt bisher 20 Euro. Außerdem droht schon ab einer Überschreitung von 21 km/h ein Fahrverbot.

Weil die neue StVO rechtliche Fehler aufweist, hat das Innenministerium NRW nun einen Erlass herausgegeben, wonach alle laufenden Bußgeldverfahren, die noch nicht rechtskräftig sind, nach dem alten Rechtsstand, der bis zum 27. April 2020 galt, zu behandeln sind.

Stadt Köln erstellt keine neuen Bußgeldbescheide

Konkret bedeutet das: Für die Bußgeldbescheide, bei denen ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen wurde, und die noch nicht rechtskräftig sind, wird die Stadt Köln neue Bescheide erstellen und den Adressaten neu zustellen. Darin wird dann kein Fahrverbot mehr enthalten sein, weil der alte Bußgeldkatalog zur StVO dies in diesen Fällen nicht vorsah.

Regelung gilt nur für folgende Geschwindigkeitsverstöße

Die Regelung gilt nur für Geschwindigkeitsverstöße zwischen 21 und 30 km/h Überschreitung innerorts und zwischen 26 und 40 km/h Überschreitung außerorts – wer noch schneller gefahren ist, hätte auch nach der alten Rechtsordnung ein Fahrverbot erhalten.

Wer bereits ein Verwarngeld bezahlt hat, muss abwarten: Die Stadt wartet auf eine Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums, wie mit diesen Fällen umgegangen werden soll. (red)