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Neues UrteilKölner Weltstar warf im Hahnwald Skizzen in den Müll – keine gute Idee

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Der Kölner Künstler Gerhard Richter (87) gilt als einer der teuersten Maler der Welt. 

Köln – Ist das Kunst oder kann das weg? Mit dieser abgedroschenen Frage musste sich am Dienstag das Kölner Landgericht beschäftigen. Die Protagonisten: der Kölner Weltstar Gerhard Richter (87) und ein arbeitsloser Buchhalter (50) aus München. Letzterer soll im Juli 2016 Skizzen des Künstlers aus der Altpapiertonne von dessen Grundstück im Hahnwald gefischt und behalten haben.

Kölner Hahnwald: Skizzen aus der Mülltonne geweht

Diebstahl warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor. Er habe Gerhard Richter ein früheres Werk seiner jetzigen Ehefrau anbieten wollen, sei daher am Anwesen des Kunst-Stars im Kölner Nobelviertel aufgetaucht. Es sei ein stürmischer Tag gewesen, die Skizzen seien aus der Tonne geweht worden.

Später soll der Angeklagte versucht haben, die nicht signierten Entwürfe zu verkaufen, er hatte Kontakt zu einem Auktionshaus aufgenommen. So kam der Fall ins Rollen. „Die lagen auf der Straße, für ihn war das kein Problem“, berichtete ein Polizist von der Vernehmung. Zwei der Skizzen wurden sichergestellt, zwei weitere sollen sich noch im Besitz des Angeklagten befinden.

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Vor Gericht: Gerhard Richter fehlte nach Erkrankung

Beim einem ersten Prozess schwieg der Angeklagte noch. Richter selbst konnte damals nicht als Zeuge aussagen, „da er sich aufgrund einer Erkrankung im Januar 2019 und dem damit verbundenen Krankenhausaufenthalt noch in Rekonvaleszenz befindet“, wie sein Atelier mitteilte. Richter hatte im Vorfeld deutlich gemacht, dass ihm eine Verurteilung des Angeklagten gar nicht wichtig sei.

Dem Weltstar ginge es darum, dass die Entwürfe wie von ihm beabsichtigt entsorgt würden. „Er hat sie als misslungen eingestuft“, so ein Polizist. Daher sollten die Werke nicht dem Kunstmarkt zur Verfügung stehen. Richter, der als einer der am höchsten dotierten lebenden Künstler gilt, hat immer schon einen Teil seiner Arbeiten verworfen und dann zerstört oder weggeworfen.

Richter-Skizzen: Auf dem Kunstmarkt praktisch wertlos

Richter hatte der Polizei auch gesagt, ohne seine Signatur seien die Entwürfe auf dem Kunstmarkt praktisch wertlos. Das bestätigte auch ein Mitarbeiter des Richter-Archivs. Der Verteidiger des Angeklagten knüpfte daran an und sagte, dann falle die Anklage in sich zusammen. Er beantragte, den Künstler dazu noch einmal persönlich zu hören, was die Richterin aber ablehnte.

Im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft angeboten, das Verfahren gegen die Herausgabe der beiden verbliebenen Skizzen einzustellen. Das lehnte der Angeklagte ab. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 3600 Euro. Die Skizzen seien keine herrenlosen Gegenstände gewesen, sondern zur Verwertung seitens der Abfallwirtschaftsbetriebe gedacht gewesen.

Köln: Gericht mildert Strafe für Diebstahl

Der 50-Jährige hatte darin geschildert, wie er einst erfolglos versucht hatte, Richter an dessen Haus in Köln eine Mappe mit Kunstwerken zu verkaufen. Auf dem Rückweg sei ihm dann eine umgestürzte Altpapiertonne aufgefallen. „Aus Hilfsbereitschaft“ habe er sie aufgehoben – und dabei die weggeschmissenen Entwürfe aus Richters Atelier entdeckt. „Ich war mir keiner Schuld bewusst“, sagte der Münchner, der nach eigenen Angaben arbeitslos ist. „Hätte ich sie nicht genommen, hätte sie jemand anderes genommen.“ Das Gericht glaubte diese Schilderung. Dennoch handle es sich um Diebstahl, so der Richter.

In erster Instanz war der 50-Jährige zu einer Strafe von 3150 Euro (90 Tagessätze à  35 Euro) verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt.