+++ EILMELDUNG +++ Spektakel in der Champions League BVB-Gala gegen Atlético! Gruppengegner wartet im Halbfinale

+++ EILMELDUNG +++ Spektakel in der Champions League BVB-Gala gegen Atlético! Gruppengegner wartet im Halbfinale

Opfer schwanger35-Jähriger gesteht Vergewaltigungen – Kölner Richter spricht ihn frei

180206_uw_Gericht_006

Helge Eiselt, Vorsitzender Richter am Kölner Landgericht, sprach das Urteil.

Köln – Unter Tränen hatte eine Lehrerin (31) vor dem Kölner Landgericht von ihrem Ehe-Martyrium berichtet. Schläge, Demütigungen, sexuelle Übergriffe.

Der wegen Vergewaltigung angeklagte Ehemann (35) räumte die Vorwürfe ein. Doch statt einer Strafe gab es einen Freispruch!

Staatsanwaltschaft wirft zwei Sex-Taten vor

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann aus Gummersbach vor, seine Ehefrau zweimal vergewaltigt zu haben. Im Mai des Jahres 2013, dann wiederum ein Jahr später. „Die Anklage trifft objektiv zu“, hatte der Verteidiger des Angeklagten zu Prozessbeginn erklärt.

Alles zum Thema Sex

 Der Mandant habe alkoholbedingt wenig Erinnerung an die Vorfälle, er habe aber sicher ein deutliches Nein seiner Frau ignoriert. „Die Geschehnisse tun ihm leid und er ist froh, jetzt ein vernünftiges Leben zu führen“, sagte der Anwalt.

Zunächst Bewährungsstrafe angedeutet

Der Vorsitzende Richter Helge Eiselt deutete da schon an, dass bei einer geständigen Einlassung mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen sei. Die angeklagten Taten lagen mehrere Jahre zurück. Erst nach einer endgültigen Trennung und einem Streit hatte die heute geschiedene Ehefrau den Mann bei der Polizei angezeigt.

Im Zeugenstand sagte die Frau dann aus, seit Beginn der Beziehung unter dem Angeklagten gelitten zu haben. Er habe sein Junggesellenleben nicht aufgeben wollen, viel getrunken.

Bei erster Tat war die Frau schwanger

Die erste Vergewaltigung sei geschehen, als sie schwanger war. „Er war betrunken, hat gestunken wie ein Tier“, sagte die Zeugin aus, immer wieder weinte sie. Er sei äußerst brutal gewesen.

Mehrere Versuche, den Mann zu verlassen und auszuziehen, seien gescheitert. Die zweite Sex-Tat sei nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes geschehen.

Das Kind habe im Schlafzimmer in seinem Bettchen gelegen, angeschlossen an einen Monitor, da plötzlicher Kindstod drohte.

So begründete der Richter den Freispruch

Der Richter argumentierte, die Aussage der Ehefrau sei nicht glaubwürdig, habe zu viele Details enthalten. Der Vorwurf stand im Raum, die Anzeige für den Sorgerechtsstreit zu benutzen. 

Dem Angeklagten unterstellte der Richter ein taktisches Geständnis, um nicht ins Gefängnis zu müssen. Daher erging ein Freispruch.

Droht jetzt der Ehefrau ein Strafverfahren?

Tatsächlich rückte auch die Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft gefordert hatte, nach der mündlichen Begründung des Urteils von ihrer ursprünglichen Bewertung des Falls  ab und legte keine Revision ein.

Der Anwalt der Ehefrau hat angekündigt, das Urteil vom Bundesgerichtshof prüfen zu lassen. Schließen sich die Karlsruher Richter dem Landgericht Köln an und der Freispruch wird rechtskräftig, dann droht der Frau sogar ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung.