Nachbarskinder missbrauchtDarum wird das Monster aus Hürth für immer weggesperrt

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Der Angeklagte (54) mit seinem Verteidiger Christoph Weber kurz vor der Urteilsverkündung.

Köln/Hürth – Nett, hilfsbereit und aufgeschlossen sei er gewesen und das habe seine Taten begünstigt, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag in der Urteilsbegründung gegen den Hürther, der über Jahre mehrere Nachbarskinder in einem Keller missbraucht hat.

Das Kölner Landgericht verurteilte den 54-Jährigen zu elf Jahren und drei Monaten ins Gefängnis und ordnete eine anschließende Sicherungsverwahrung an; es bestehe große Wiederholungsgefahr.

Hürth: Nachbarskinder mit Süßigkeiten gelockt

Er sei als der nette Onkel in der Wohnsiedlung bekannt gewesen, der den Kindern Fahrräder reparierte und immer Süßigkeiten oder Getränke parat hatte.

Das erlangte Vertrauen nutzte er dahingehend aus, dass er vorpubertäre Mädchen aus der Nachbarschaft teilweise schwer sexuell missbrauchte, nachdem die Eltern diese etwa bei ihm übernachten ließen. Die Opfer müssten nun mit den erheblichen psychischen Folgen leben; sie würden mittlerweile Schuldgefühle plagen, dem Täter so sehr vertraut zu haben.

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Köln: Nichts aus früheren Verurteilungen gelernt

Er habe aus früheren Verurteilungen nichts gelernt, sagte Richter Christoph Kaufmann. Mehr als zehn Jahre hatte der Mitarbeiter einer Fleischfabrik bereits im Gefängnis gesessen, auch wegen anderer Delikte. Die aktuell abgeurteilten Missbrauchstaten geschahen auch, als der Mann sich im offenen Vollzug befunden hatte und nur in der JVA übernachten musste.

Positiv rechnete der Richter dem Angeklagten an, zum Prozessauftakt reinen Tisch gemacht und alles gestanden zu haben. So habe er den geschädigten Mädchen eine Aussage vor Gericht erspart. Kaufmann sprach auch von der schwierigen Biographie des Täters, der mit sechs Jahren in Heim gekommen sei und dort selbst erheblich misshandelt und auch sexuell missbraucht wurde.

Kölner Richter: Langjährige Therapie nötig

Verteidiger Christoph Weber hatte in seinem Plädoyer darauf hingewiesen, dass sich der Mandant erst im Laufe des Prozesses mit seinen eigenen Missbrauchserfahrungen auseinandergesetzt habe. Dem Richter reichte das aber nicht als Argument dafür, dass in Zukunft keine weiteren Straftaten in dem Bereich zu erwarten seien.

„Das Problem ist komplexer, hier ist eine langjährige Therapie nötig“, sagte der Richter, möglicherweise seien triebdämpfende Medikamente eine Möglichkeit. Die Rückfallgefahr könnte mit zunehmendem Alter sogar nicht steigen, da beim Angeklagten mit fortschreitender Impotenz die Möglichkeiten zu Sex mit erwachsenen Partnerinnen immer weiter abnähmen.

Eine Sicherungsverwahrung habe für den Pädophilen somit zwingend verhängt werden müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dem Hürther steht das Mittel der Revision zur Verfügung.