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Mord bei Sex-DateMann (23) tötet Kölner Renter (79) – jetzt ist das Urteil klar

Gericht_Strichermord

Der Angeklagte im Kölner Landgericht mit seiner Verteidigerin Ulrike Tasic (r.) und einer Dolmetscherin.

von Thomas Werner (tw)

Köln – Der Fall hatte in ganz Köln für Entsetzen gesorgt: Ein 23-Jähriger hatte am Abend des 2. Februar in der Schwulenkneipe „Hühnerfranz“ in der Altstadt einen 79-Jährigen kennengelernt, später war der Senior tot aufgefunden worden (hier mehr lesen).

Mord bei Sex-Date in Köln: 23-Jähriger tötet Rentner

Während das Opfer Valentin L. in der Kneipe Stammgast war und bekannt dafür, dort regelmäßig vorwiegend junge Stricher zu rekrutieren, die er für „Blümchensex“ zu sich nach Hause nahm und nie mehr als 30 Euro dafür bezahlte, war der Angeklagte in dem Lokal noch nie zuvor gesichtet worden.

Der Angeklagte Ferdi M. hatte im Prozess ausgesagt, als Nicht-Köln-Kenner an jenem Abend im „Hühnerfranz“ eher zufällig gestrandet zu sein. Er habe das Angebot des späteren Opfers so verstanden, den alten Mann für die 30 Euro sicher nach Hause zu begleiten, denn der nächtliche Heimweg führte über die Brücke nach Deutz.

Mord in Kölner Altstadt: Angeklagter nahm nach Tat noch Wertsachen mit

Dort angekommen, habe Valentin L. ihn mit sexuellen Avancen derart bedrängt, dass er sich handgreiflich gewehrt habe, allerdings sei er davon ausgegangen, sein Opfer lediglich bewusstlos geschlagen zu haben.

In Wirklichkeit hatte er den 79-Jährigen in dessen Wohnung brutal erschlagen und anschließend Wertgegenstände mitgenommen. „Der Angeklagte war wegen der Einrichtung der Wohnung beeindruckt. Er realisierte, dass der Geschädigte wohlhabend war“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt habe er beschlossen, den Mann auszurauben.

Mord nach Sex-Date in Köln: Lebenslänglich für Angeklagten

Mindestens zwei Mal habe der Angeklagte auch mit einem kantigen Gegenstand zugeschlagen. Spuren von Blut waren bis an die Decke gespritzt. Den Tod des Seniors habe der Angeklagte aus Habgier billigend in Kauf genommen.

Am Freitag ist nun das Urteil gesprochen worden: Der Angeklagte ist zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. „Es wird Zeit, die Tat ehrlich aufzuarbeiten. Das haben Sie bisher nicht getan“, sagte der Vorsitzende Richter. (tw, dpa)