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MissbrauchsskandalKöln: Neuer Druck für Woelki – Opfer hat ganz andere Version

Kardinal Woelki 151220

Kardinal Rainer Woelki, hier ein Foto aus dem Jahr 2017.

Köln – Im Fall des Missbrauchsvorwurfs gegen einen Düsseldorfer Priester, den Kardinal Rainer Woelki 2015 nicht nach Rom gemeldet hatte, gerät der Kölner Erzbischof weiter unter Druck. Das Opfer widerspricht im „Kölner Stadt-Anzeiger” Woelkis Darstellung, es habe an der Aufklärung nicht mitwirken wollen.

Missbrauchsskandal: Opfer widerspricht Darstellung von Kardinal Woelki

Dies könne er „so nicht bestätigen“, schreibt der Mann einer Mail an den EXPRESS. „Ich habe detailliert über die Tat berichtet und habe gebeten, so weit wie möglich außen vor gelassen zu werden“, heißt es in dem Text, der EXPRESS vorliegt. „Eine generelle Verweigerung der Mithilfe hat aber nicht stattgefunden.“

Nach der Berichterstattung über den Umgang des Kardinals mit seinem Fall meldete sich der Betroffene auch bei Woelki. Das Erzbistum wollte sich auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger” zu den Inhalten des persönlichen Gesprächs nicht äußern.

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Erzbistum: Genaue Regeln nach Anzeige liegen vor

Wenn im Erzbistum ein Missbrauchsopfer die an ihm begangenen Verbrechen anzeigt, gibt es genaue Regeln, was dann zu tun ist. Aus der von Kardinal Rainer Woelki erlassenen „Missbrauchsordnung“ ergibt sich, dass Kontakte und Gespräche mit den Betroffenen ausschließlich über die unabhängigen Ansprechpersonen erfolgen müssen.

Als Woelki 2015 sich die Akte des Düsseldorfer Pfarrers Johannes O. vornahm, eines ihm eng verbundenen Geistlichen, hätte er den darin seit 2011 verzeichneten Missbrauchsvorwurf untersuchen lassen und nach Rom weitergeben müssen. Dazu wäre eine Kontaktaufnahme mit dem Opfer erforderlich gewesen. Doch dazu kam es offenbar nicht.

Kirchenrechtlich vorgeschriebene Untersuchung unterblieb

Eine Voruntersuchung des Falls unterblieb, ebenso die Weiterleitung nach Rom. Kirchenrechtler werten dies als Verletzung päpstlicher Normen, wofür Woelki schlimmstenfalls die Absetzung droht. Erste Schritte für ein Verfahren gegen den Kardinal wurden vom zuständigen Münsteraner Bischof Felix Genn vorige Woche eingeleitet.

Es geht um den Umgang der Bistumsleitung mit einer schweren Sexualstraftat, die Pfarrer O. in den 1970er Jahren an einem Jungen im Kindergartenalter begangen haben soll. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ machte den Fall in der vorigen Woche öffentlich und berichtete, dass das Opfer die Tat 2010 beim Erzbistum angezeigt hatte.

Missbrauchsskandal: 2011 erhielt das Opfer die Summe von 15.000 Euro

Nach Prüfung erhielt der Mann 2011 die – damals ungewöhnlich hohe – Summe von 15.000 Euro „in Anerkennung des Leids“. Schon damals unterblieb sowohl die kirchenrechtlich vorgeschriebene Untersuchung durch den früheren Kardinal Joachim Meisner mit Weiterleitung nach Rom als auch die Unterrichtung der Strafverfolgungsbehörden über den – nach staatlichem Recht freilich verjährten – Fall.

Woelki wies den Vorwurf der Vertuschung vorige Woche zunächst mit der Begründung zurück, ihm sei die sogenannte kanonische Voruntersuchung unter anderem deswegen unmöglich gewesen, „da der potenziell Betroffene ausdrücklich nicht an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken wollte“.

Missbrauchsskandal: „Das ist Tätersprache”

Das sei „Tätersprache“, sagt der im November aus Protest gegen Woelkis Agieren zurückgetretene ehemalige Sprecher des Betroffenenbeirats, Patrick Bauer. Es sei schändlich, den Betroffenen jetzt auch noch die Verantwortung für Vertuschung zuzuschieben.

In einer zweiten Erklärung des Erzbistums zu Woelkis Vorgehen im Fall O. 2015 hieß es dann nur noch: „Laut Aktenlage hatte der Anzeigeerstatter dem Erzbistum gegenüber deutlich gemacht, er sehe sich nicht in der Lage, sich weiter zu Sache zu äußern“. Dies habe dazu geführt, „dass die Einleitung einer kanonischen Voruntersuchung und damit auch eine Meldung an die Glaubenskongregation unterblieben ist.“

Betroffener hatte sich „weiteren Informationsaustausch gewünscht“

Nachdem sich der Betroffene in den vergangenen Tagen bei Woelki gemeldet und der Kardinal mit ihm gesprochen hatte, erklärte das Bistum am Dienstag (15. Dezember), nach „aktuellen Erkenntnissen“ sei nunmehr klar: Der Betroffene habe sich „damals einen weiteren Informationsaustausch gewünscht“.

Die zuständige Ansprechperson habe dies jedoch „nicht umgesetzt“. Unklar bleibt in der Erklärung, ob sich diese Angaben des Erzbistums auf Woelkis Verantwortung im Jahr 2015 beziehen oder auf die Vorgänge von 2011 in der Amtszeit seines Vorgängers Joachim Meisner und dessen Generalvikar Dominik Schwaderlapp.

Missbrauchsskandal: Priester ist 2017 verstorben

Dass diese den Fall des 2017 verstorbenen O. nicht weiterverfolgten, verstieß nach Auffassung von Kirchenrechtlern ebenfalls gegen päpstliche Normen und die bischöflichen Leitlinien zum Umgang mit Missbrauch. Lediglich aus dieser Zeit soll es nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ eine Mitteilung des Betroffenen geben, dass er allenfalls zu einem schriftlichen Kontakt bereit sei.

In seiner Mitteilung vom Dienstag betonte das Erzbistum weiter, der genaue Hergang werde nun „untersucht, rekonstruiert und Verantwortlichkeit geklärt. Da durch die Meldung des Betroffenen eine Chance zu weiterer Aufklärung besteht, haben wir gemäß Artikel 42 Satz 2 der Missbrauchsordnung die Pflicht, diese zu nutzen.“