Fiese Liebes-Falle! Kölner lockten einen Mann in den Hinterhalt. Nun gab's die Quittung.
Mildes Urteil überraschtKölner lockten Mann in fiese Liebes-Falle

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Trotz des „schweren Verbrechens“ fiel das Urteil verhältnismäßig milde aus. (Symbolfoto)
Es ist eine „perfide Masche“, die an Niedertracht kaum zu überbieten ist: Mehrere Kölner haben einen 23-jährigen Mann aus dem Allgäu mit einem gefälschten Social-Media-Profil in eine Liebes-Falle gelockt und ihn am Zollstocker Südfriedhof brutal ausgeraubt.
Am Donnerstag (23. November 2025) wurde vor dem Kölner Landgericht das Urteil gesprochen – und das fiel überraschend milde aus.
Was der schüchterne Gärtnergehilfe nicht ahnen konnte: Hinter dem Profil von „Emily Rugerth“, die auf Snapchat mit ihm flirtete, steckten die späteren Täter. Ihr einziges Ziel war es, den jungen Mann nach Köln zu locken, um ihn auszurauben. Die vermeintliche „Emily“ bat ihn, genug Bargeld für ein Treffen mitzubringen.
Als der 23-Jährige am Tattag im Juli vergangenen Jahres gegen 20 Uhr am Treffpunkt ankam, wartete jedoch kein Mädchen auf ihn. Stattdessen schlugen vier Räuber zu! Sie traktierten den Mann mit Schlägen und Tritten gegen den Kopf, drohten mit einem Taser und einer Pistole. Ein Schuss wurde sogar in die Luft abgefeuert, um ihn einzuschüchtern.
Das verängstigte Opfer gab schließlich rund 600 Euro Bargeld und seine EC-Karte samt PIN heraus. Die Täter zogen daraufhin zu mehreren Geldautomaten und erbeuteten über 2000 Euro. Mit der Karte kauften sie außerdem Gutscheine für Videospiele und Fast-Food. Die Bank erstattete den Schaden später.
Als die Täter ihr Opfer gehen ließen, bemerkten sie, wie er mit seinem Handy hantierte – vermutlich, um sein Konto zu sperren. Sie verfolgten ihn kurzerhand und zerstörten auch noch sein Smartphone. Völlig orientierungslos irrte der Mann durch die Stadt, schaffte es aber zurück zum Hauptbahnhof und erstattete in München Anzeige.
Trotz des „schweren Verbrechens“, wie der Vorsitzende Richter Hans Logemann betonte, fielen die Strafen milde aus: ein Jahr Haft für einen jugendlichen Täter (16) und zwei Jahre für seinen 25-jährigen Komplizen – beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Der Grund: Die Angeklagten hätten „gerade noch das Ruder herumgerissen“, so der Richter. Sie legten Geständnisse ab, zeigten Reue und zahlten 3500 Euro Schmerzensgeld. Zudem hatten sie das „Quäntchen Glück“, dass ihr Opfer den Überfall psychisch gut verkraftet habe. Dadurch kam ein Täter-Opfer-Ausgleich zustande.
Aufgeflogen waren die beiden, weil sie beim Geldabheben in einer Sparkasse am Höninger Weg von Überwachungskameras gefilmt wurden – und dabei sogar frech in die Kamera grinsten. Nach einer öffentlichen Fahndung wurden sie schnell identifiziert. Im Prozess nannten sie auch die Namen ihrer Komplizen, gegen die nun ermittelt wird.
Vor Gericht behaupteten die Angeklagten, sie hätten geglaubt, einem Pädophilen eine Abreibung verpassen zu müssen, da der Chat des Opfers mit der fiktiven „Emily“ anzüglich gewesen sei. Ob sich der Mann aus dem Allgäu damit selbst strafbar gemacht hat, wurde im Prozess nicht geklärt. (red)
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